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Wohngeld oder BAföG: Unterschiede, Sätze und Regeln 2026

BAföG und Wohngeld sind zwei verschiedene Leistungen mit eigenen Regeln. Wir zeigen Unterschiede, Höchstsätze 2026, Freibeträge und was die BAföG-Reform 2027 ändern soll.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Viele Studierende fragen sich, ob sie Wohngeld oder BAföG beantragen sollen, wenn die Miete das Budget sprengt. Die Antwort lautet: Beides sind eigenständige Leistungen mit eigenen Regeln, Behörden und Berechnungen. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede, nennt die BAföG-Sätze für 2026 und zeigt, worauf du bei einer Anfrage bei beiden Stellen achten solltest.

Kurz beantwortet: BAföG ist eine Ausbildungsförderung, die die Hälfte als zinsloses Darlehen vergibt. Der Höchstsatz für Studierende zwischen 25 und 29 Jahren, die auswärts wohnen, liegt bei 992 Euro im Monat (Stand: Januar 2026). Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten und hängt von Einkommen, Haushalt und Miete ab. Ob du beides zusammen bekommst, prüft die jeweilige Behörde im Einzelfall.

Das Wichtigste in Kürze

  • BAföG deckt den Lebensunterhalt einschließlich einer Wohnpauschale, Wohngeld zahlt einen Zuschuss zur Miete.
  • Die BAföG-Höchstsätze 2026 liegen in den Fällen der Tabelle zwischen 671 und 1.088 Euro im Monat.
  • Die Hälfte des BAföG wird als zinsloses Darlehen gewährt, Wohngeld ist ein Zuschuss.
  • Ob Wohngeld neben BAföG möglich ist, entscheidet die Wohngeldstelle anhand der Ausschlussregeln des Wohngeldgesetzes.
  • Die BAföG-Reform 2027 ist noch ein Gesetzentwurf und ändert die Wohnpauschalen.

Wohngeld und BAföG: Die wichtigsten Unterschiede

BAföG ist eine Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt während des Studiums. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der unabhängig von der Ausbildung nach den Regeln des Wohngeldgesetzes berechnet wird. Die folgende Tabelle stellt beide Leistungen gegenüber.

MerkmalBAföGWohngeld
ZweckLebensunterhalt, einschließlich WohnpauschaleZuschuss zu Miete oder Belastung für Eigentum
Zuständige StelleAmt für AusbildungsförderungWohngeldstelle der Kommune oder des Kreises
RückzahlungDie Hälfte der Förderung ist ein zinsloses Darlehen, Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der FörderungshöchstdauerZuschuss, der nicht zurückgezahlt wird
Abhängig vonEigenem Einkommen, Einkommen und Vermögen der Eltern, Ausbildung und AlterEinkommen und Haushaltsgröße, Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

Der Höchstsatz ist die Obergrenze, die sich aus Grundbedarf, Wohnpauschale und Zuschlägen zusammensetzt. Er wird nur ausgezahlt, wenn keine Anrechnung von Einkommen oder Vermögen erfolgt. Der Grundbedarf liegt bei 475 Euro im Monat, die Wohnpauschale beträgt 380 Euro für auswärtiges Wohnen und 59 Euro bei den Eltern. Hinzu kommen Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung ab dem 25. Lebensjahr.

Situation (Stand 2026)Höchstsatz pro Monat
Bis 24 Jahre, auswärts wohnend855 Euro
25 bis 29 Jahre, auswärts wohnend992 Euro
25 bis 29 Jahre, bei den Eltern wohnend671 Euro
Ab 30 Jahre, auswärts wohnend (Höchstbetrag)1.088 Euro
Ab 30 Jahre, bei den Eltern wohnend (Höchstbetrag)767 Euro

Quelle der Tabelle ist die Übersicht der Studierendenwerke zu den Bedarfssätzen bis 2026, Stand Januar 2026. Die Sätze gelten seit dem 1. August 2024 für neue Bewilligungszeiträume.

Welche Freibeträge gelten bei BAföG?

Der Höchstsatz wird um Einkommen und Vermögen gekürzt, soweit die Freibeträge überschritten werden. Für dein eigenes Einkommen gilt ab 2026 ein monatlicher Freibetrag von 389 Euro, der nach Abzug der Werbungskostenpauschale und der Sozialpauschale ermittelt wird. Einkünfte bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat mindern das BAföG nach Auskunft der Studierendenwerke nicht.

FreibetragBetragHinweis
Eigenes Einkommen, monatlich ab 2026389 EuroNach Abzug der Pauschalen
Vermögen bis 29 Jahre15.000 EuroFür Auszubildende in dieser Altersgruppe
Vermögen ab 30 Jahre45.000 EuroHöhere Grenze
Elternfreibetrag, verheiratet und zusammenlebend, monatlich2.540 EuroVor Anrechnung des Einkommens der Eltern
Elternfreibetrag, alleinstehend, monatlich1.690 EuroVor Anrechnung des Einkommens der Eltern

Ob für dich ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, berechnet das zuständige Amt. Wie du BAföG beantragst und welche Unterlagen nötig sind, erklärt der Beitrag BAföG beantragen: Antrag, Fristen und Unterlagen.

Wann kommt Wohngeld für Studierende infrage?

Wohngeld richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, nach dem Einkommen und nach der berücksichtigungsfähigen Miete. Das Wohngeldgesetz enthält in § 7 Ausschlüsse von Haushaltsmitgliedern, die an bestimmte andere Leistungen anknüpfen, etwa an Grundsicherung nach dem SGB II oder an Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Ob und wie eine BAföG-Förderung dabei zählt, prüft die Wohngeldstelle anhand deiner Unterlagen. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht.

Wenn du sowohl BAföG als auch Wohngeld brauchst, stell beide Anträge und frag bei der Wohngeldstelle vorab nach, welche Angaben sie benötigt. Der Beitrag Wohngeld für Studenten: Wer Anspruch hat und wie du es beantragst geht auf die Einzelheiten ein.

Rechenbeispiel: So liest du den Höchstsatz

Annahme: Du bist 23 Jahre alt, wohnst auswärts, hast kein eigenes Einkommen über dem Freibetrag und die Eltern werden nicht zur Förderung herangezogen. Dann entspricht dein Anspruch dem Höchstsatz für bis 24-Jährige mit auswärtiger Wohnung, also 855 Euro im Monat. Diese Vereinfachung zeigt nur, wie die Tabelle zu lesen ist. Im realen Fall werden Einkommen und Vermögen angerechnet, sodass der Betrag darunter liegt.

  1. Höchstsatz aus der Tabelle anhand von Alter und Wohnform ablesen.
  2. Eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags von 389 Euro monatlich berücksichtigen.
  3. Einkommen und Vermögen der Eltern nach den Elternfreibeträgen prüfen, sofern sie anzurechnen sind.
  4. Den verbleibenden Betrag als Förderung ansetzen und festhalten, wie viel davon Darlehen ist.

Was die BAföG-Reform 2027 ändern soll

Der Gesetzentwurf zur Reform des BAföG (Drucksache 21/8405) ist noch nicht beschlossen. Nach dem Stand der Unterlagen soll die Wohnpauschale für auswärtiges Wohnen ab dem Sommersemester 2027 steigen, während die Pauschale bei den Eltern schrittweise abgesenkt und später gestrichen werden soll. Die Angaben beruhen auf dem Entwurf, bis zur Verkündung gelten die bisherigen Sätze. Mehr dazu im Beitrag BAföG-Reform 2027: Was sich ändert und ab wann.

Änderung laut EntwurfWertGeplant ab
Wohnpauschale auswärtsvon 380 auf 440 Euro1. April 2027
Wohnpauschale bei den Elternvon 59 auf 41 Euro, danach entfällt sie1. August 2027, Streichung 1. April 2029
Grundbedarf für Studierendevon 475 auf 503 EuroWintersemester 2027/28

Häufige Fragen

Kann ich Wohngeld und BAföG gleichzeitig bekommen?

Das ist nicht pauschal geregelt. Das Wohngeldgesetz enthält Ausschlussregeln, die an andere Leistungen anknüpfen. Ob deine BAföG-Förderung dabei eine Rolle spielt, entscheidet die Wohngeldstelle im Einzelfall. Stelle den Antrag und lass dir die Entscheidung schriftlich geben.

Lohnt sich Wohngeld, wenn ich bei meinen Eltern wohne?

Die BAföG-Wohnpauschale bei den Eltern beträgt 59 Euro im Monat. Ob Wohngeld in dieser Situation infrage kommt, hängt davon ab, ob ein eigenes Mietverhältnis mit berücksichtigungsfähiger Miete besteht. Die Wohngeldstelle prüft das anhand deiner Unterlagen.

Muss ich Wohngeld zurückzahlen?

Wohngeld ist als Zuschuss angelegt, es fällt also keine Rückzahlung an. Bei BAföG ist die Hälfte der Förderung ein Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Bei welcher Stelle stelle ich die Anträge?

BAföG beantragst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, Wohngeld bei der Wohngeldstelle deiner Kommune oder deines Kreises. Beide Stellen arbeiten unabhängig voneinander, deshalb solltest du die Bescheide selbst sammeln und vergleichen.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deine Situation: Alter, Wohnform, eigenes Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Partners.
  2. Stelle den BAföG-Antrag früh, denn Förderung beginnt in der Regel mit dem Monat der Antragstellung.
  3. Erkundige dich bei der Wohngeldstelle, ob ein Antrag bei deiner Lage sinnvoll ist, und bitte um eine schriftliche Auskunft.
  4. Sammle alle Nachweise zu Miete, Einkommen und Ausbildung, damit beide Anträge vollständig sind.
  5. Vergleiche die Bescheide und prüfe, ob Förderung und Zuschuss zusammen zu deiner Situation passen.

Passend dazu

Quellen: Bedarfssätze nach dem BAföG bis 2026, Deutsches Studierendenwerk (Stand 2026); FAQ zum BAföG, Deutsches Studierendenwerk (Stand Januar 2026); Wohngeldgesetz, § 7 WoGG (gesetze-im-internet.de, Fassung ohne Stand angegeben); Gesetzentwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz, Drucksache 21/8405 (Stand 7. Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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