Mit dem Abschluss endet in der Regel die studentische Krankenversicherung. Wer dann nicht rechtzeitig prüft, wie es weitergeht, riskiert eine Lücke im Versicherungsschutz. Diese Checkliste zeigt dir, welche Optionen es gibt, welche Fristen gelten und welche Beiträge 2026 anfallen.
Kurz beantwortet: Die studentische Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Semesters, in dem du exmatrikuliert wirst (§ 190 SGB V). Wer dann regelmäßig gegen Entgelt arbeitet, ist in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Liegt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt 2026 über 77.400 Euro, bist du versicherungsfrei (Stand: 1. Januar 2026, GKV-Spitzenverband und § 6 SGB V).
Das Wichtigste in Kürze
- Die studentische Pflichtversicherung endet mit der Exmatrikulation, und zwar mit dem Ende des Semesters.
- Mit einer Beschäftigung gegen Entgelt bist du in der Regel gesetzlich pflichtversichert, solange dein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
- Eine freiwillige gesetzliche Versicherung kostet 2026 mindestens 222,80 Euro im Monat für die Krankenversicherung, zuzüglich Pflegeversicherung.
- Die Familienversicherung endet, wenn keine Ausbildung mehr vorliegt, oder wenn dein Einkommen über der Grenze von 565 Euro im Monat liegt.
- Für die Anzeige einer freiwilligen Mitgliedschaft hast du in der Regel drei Monate Zeit (§ 9 Abs. 2 SGB V).
Wann endet deine studentische Krankenversicherung?
Die Versicherungspflicht für Studierende hängt am Studium. Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft mit dem Ablauf des Semesters (§ 190 SGB V, Stand 2026). Wer schon vorher berufstätig ist, sollte das Ende der Beschäftigung genau prüfen. Die Mitgliedschaft endet nach § 190 Abs. 2 SGB V auch mit dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt. Sieh deshalb nach, wann dein Arbeitsverhältnis tatsächlich endet, und nicht nur, wann du exmatrikuliert wirst.
Bei einem Wechsel vom Studium in den Beruf entsteht oft eine Überschneidung. Dann gilt die Regel, die zum Zeitpunkt deiner Beschäftigung greift. Prüfe das schriftlich bei deiner Kasse, bevor du die alte Mitgliedschaft kündigst.
Welche Optionen gibt es nach dem Abschluss?
Welche Option passt, hängt von deinem Einkommen, deiner Familiensituation und deinem Status ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Wege.
| Option | Passt, wenn | Beitrag und Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Pflichtversicherung als Beschäftigte | Du arbeitest regelmäßig gegen Entgelt und verdienst unter 77.400 Euro im Jahr | Dein Anteil ist vom Gehalt abhängig, Arbeitgeber trägt die Hälfte | § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Stand 2026 |
| Freiwillige gesetzliche Versicherung | Du bist versicherungsfrei oder endest aus der Familienversicherung und willst in der GKV bleiben | ab 222,80 Euro im Monat für die Krankenversicherung, 2026 | § 9 SGB V, GKV-Spitzenverband, Stand 1. Januar 2026 |
| Familienversicherung | Ein Elternteil ist gesetzlich versichert und du bist noch in Ausbildung | Keine eigenen Beiträge, Grenze 565 Euro Einkommen im Monat | § 10 SGB V, Stand 2026 |
| Private Krankenversicherung | Du bist versicherungsfrei und möchtest einen privaten Tarif | Beitrag nach Tarif, Eintrittsalter und Gesundheit, keine feste Zahl | Tarifangebote der Versicherer |
Die Krankenversicherung beim Berufseinstieg hat einige Besonderheiten. Eine Übersicht dazu findest du im Ratgeber Krankenversicherung beim Berufseinstieg. Für die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Versicherung lohnt sich ein Blick auf die Schritte nach dem Abschluss.
Freiwillig gesetzlich versichert: Was du beachten musst
Eine freiwillige Mitgliedschaft kommt infrage, wenn du nicht pflichtversichert bist. Nach § 9 Abs. 2 SGB V muss der Beitritt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Die Frist beginnt mit dem auslösenden Ereignis, bei einer Beschäftigung also mit deren Beginn.
Die Beiträge richten sich nach einer Mindestbemessungsgrundlage. Für 2026 liegt sie bei 1.318,33 Euro im Monat (GKV-Spitzenverband). Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent plus dem Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent. Rechnerisch ergibt das 1.318,33 mal 16,9 Prozent, also 222,80 Euro für die Krankenversicherung. Mit Pflegeversicherung kommen je nach Kinderstatus rund 47 bis 55 Euro hinzu. Die Gesamtsumme liegt dann bei 270,26 Euro mit Kind oder 278,17 Euro ohne Kinder ab 23 (Annahme: Rechnung, Stand 2026).
Familienversicherung: Bis wann gilt sie?
Kinder sind nach § 10 SGB V bis zum 25. Lebensjahr familienversichert, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Für das Studium gilt das ebenso. Nach dem Berufseinstieg endet die Familienversicherung deshalb in der Regel, sobald keine Ausbildung mehr vorliegt. Zusätzlich gilt eine Einkommensgrenze von 565 Euro im Monat (Stand 2026). Wer darüber verdient, scheidet aus der Familienversicherung aus.
Ein Vergleich zwischen Familienversicherung und eigenem Schutz lohnt sich vor allem, wenn du noch in der Ausbildung bist. Mehr dazu findest du im Ratgeber Familienversicherung im Studium: Bis wann du mitversichert bist.
Krankenkasse wechseln: Fristen im Blick behalten
Wenn du nach dem Abschluss die Kasse wechseln möchtest, gilt in der Regel eine Bindungsfrist von 12 Monaten (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Eine Ausnahme gibt es bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags. Dann kannst du bis zum Ende des Monats kündigen, ab dem die Erhöhung gilt, und die Bindungsfrist greift nicht.
Häufige Fragen
Muss ich mich nach dem Studium sofort um eine Versicherung kümmern?
Ja, sobald die studentische Mitgliedschaft endet. Mit einer Beschäftigung übernimmt dein Arbeitgeber die Anmeldung zur gesetzlichen Pflichtversicherung. Wenn du freiwillig versichert bleiben willst, musst du den Beitritt innerhalb von drei Monaten anzeigen.
Gilt die Versicherungspflichtgrenze auch im ersten Job?
Ja. Entscheidend ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Die Grenze liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr oder 6.450 Euro im Monat (Stand 1. Januar 2026). Liegt dein Gehalt darunter, bist du pflichtversichert.
Was passiert, wenn ich nach dem Studium arbeitslos werde?
Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V gesetzlich pflichtversichert. Das gilt nur für den Leistungsbezug. Ohne Leistungsbezug und ohne Beschäftigung musst du eine andere Lösung finden, etwa eine freiwillige Mitgliedschaft.
Ist eine private Krankenversicherung nach dem Studium sinnvoll?
Das hängt davon ab, ob du versicherungsfrei bist, wie alt du bist und welche Leistungen dir wichtig sind. Eine private Versicherung kann passen, muss aber nicht. Eine persönliche Einschätzung kann dir helfen, die Unterlagen zu prüfen, etwa über die Beratung bei Academycon.
So gehst du jetzt vor
- Notiere das Ende deines Studiums, deiner Exmatrikulation und deines Arbeitsverhältnisses.
- Prüfe, ob du pflichtversichert, versicherungsfrei oder familienversichert bist.
- Berechne bei freiwilliger Versicherung den Beitrag mit den Werten für 2026.
- Melde die Mitgliedschaft fristgerecht an, und kündige die alte Kasse nur, wenn die neue Versicherung steht.
- Bewahre alle Bestätigungen auf, damit deine Versicherung nachweisbar ist.
Passend dazu
- Krankenversicherung beim Berufseinstieg: Vom Examen zum ersten Arbeitsvertrag
- Versicherungspflichtgrenze im Studium: Was sie für dich bedeutet
- Familienversicherung im Studium: Bis wann du mitversichert bist
- PKV beim Berufseinstieg: Vorteile und Entscheidung für Absolventen
- KVdS: Krankenversicherung der Studenten
Quellen: § 5 SGB V, Versicherungspflicht, Stand 2026; § 190 SGB V, Ende der Mitgliedschaft; § 9 SGB V, Freiwillige Versicherung; § 10 SGB V, Familienversicherung; § 175 SGB V, Wahlrecht; GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.