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Studentenkassen vergleichen: Beitrag und Leistungen richtig lesen

Studierende zahlen einen festen Grundbeitrag und den Zusatzbeitrag ihrer Kasse. So vergleichst du beide Teile und die Leistungen richtig.
Student vergleicht am Schreibtisch zwei Versichertenkarten

Inhalt

Eine studentische Krankenkasse zu vergleichen heißt vor allem, den Beitrag richtig zu lesen. Er besteht aus einem Grundbeitrag, den das Gesetz festlegt und der bei allen gesetzlichen Kassen gleich ist, und einem Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst bestimmt. Wer nur auf den Zusatzbeitrag schaut, übersieht die Leistungen, die im Alltag wirklich zählen. Dieser Ratgeber zeigt, wie du beide Teile einordnest und welche Schritte beim Vergleich sinnvoll sind.

Kurz beantwortet: Studierende zahlen einen gesetzlich festgelegten Grundbeitrag, der bei allen gesetzlichen Kassen identisch ist, dazu den Zusatzbeitrag ihrer Kasse. Mit einer Bemessungsgrundlage von 855 Euro ergibt der Grundbeitrag 87,38 Euro im Monat. Der Zusatzbeitrag liegt im Durchschnitt bei 2,9 Prozent. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundbeitrag ist für Studierende bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Er ergibt sich aus sieben Zehnteln des allgemeinen Beitragssatzes.
  • Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell und kommt bei Studierenden voll zum Grundbeitrag hinzu.
  • Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Der Satz deiner Kasse kann davon abweichen.
  • Die Pflichtleistungen sind im SGB V geregelt. Unterschiede liegen vor allem bei Satzungsleistungen und beim Service.
  • Vergleiche nur Angaben mit gleichem Stand und rechne den Unterschied in Euro pro Jahr aus.

Wie setzt sich der Beitrag für Studierende zusammen?

Der Beitrag für Studierende ist kein frei verhandelbarer Satz. Das Gesetz legt fest, dass Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V nur sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes zahlen (§ 245 SGB V). Die Bemessungsgrundlage entspricht einem Dreißigstel des BAföG-Bedarfs und beträgt 855 Euro im Monat (§ 236 SGB V). Die folgende Tabelle zeigt die Bausteine für 2026.

BausteinWertStand und Quelle
Beitragssatz für Studierende (7/10 von 14,6 Prozent)10,22 ProzentJanuar 2026, § 245 SGB V
Bemessungsgrundlage855 Euro im Monatseit 1. Oktober 2024, § 236 SGB V
Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag87,38 Euro im MonatJanuar 2026, GKV-Spitzenverband
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag (berechnet)24,80 Euro im Monat2,9 Prozent, Bundesministerium für Gesundheit, Stand September 2026

Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung. Ohne Kinderlosenzuschlag sind es 30,78 Euro im Monat, ab dem 23. Lebensjahr ohne Kind 35,91 Euro (Stand: Januar 2026, Pflegebeitragssatz 3,6 Prozent beziehungsweise 4,2 Prozent mit Zuschlag, Bundesministerium für Gesundheit). Diese Beträge sind bei allen Kassen gleich. Der Zusatzbeitrag betrifft nur die Krankenversicherung.

Welche Kosten entstehen bei unterschiedlichen Zusatzbeiträgen?

Die Unterschiede zwischen den Kassen zeigen sich vor allem im Zusatzbeitrag. Die Tabelle rechnet mit der gleichen Bemessungsgrundlage von 855 Euro im Monat, damit nur der Satz verglichen wird.

ZusatzbeitragMonatlichJährlich
2,4 Prozent (Annahme)20,52 Euro246,24 Euro
2,9 Prozent (Durchschnitt 2026)24,80 Euro297,60 Euro
3,5 Prozent (Annahme)29,93 Euro359,10 Euro

Annahme: Bemessungsgrundlage 855 Euro im Monat. Zwischen einer Kasse mit 2,4 Prozent und einer mit 3,5 Prozent liegen in diesem Beispiel rund 9,41 Euro im Monat und 112,86 Euro im Jahr. Stand: Oktober 2026, Durchschnittswert laut Bundesministerium für Gesundheit.

Du kannst die Rechnung mit wenigen Schritten selbst machen: Bemessungsgrundlage mal Zusatzbeitrag in Prozent ergibt den Monatsbetrag. Bei 855 Euro und einem Unterschied von 1,1 Prozentpunkten sind das 855 mal 1,1 Prozent, also 9,41 Euro pro Monat.

Nicht sinnvoll ist es, Zusatzbeiträge aus verschiedenen Jahren gegenüberzustellen oder Angaben ohne Datum zu übernehmen. Maßgeblich ist der Satz, der für das laufende Jahr gilt und in deinem Beitragsbescheid oder auf der Website deiner Kasse steht. Zusatzversicherungen, etwa für Zahnersatz oder Brille, werden nicht über den Zusatzbeitrag finanziert. Sie vergleichst du deshalb separat, und zwar nach Leistungsumfang, Wartezeiten und Beitrag.

Auch die Frage, ob du überhaupt in der gesetzlichen Kasse bleiben willst, gehört in den Vergleich. Wer gesetzlich versichert ist, kann die Kassenwahl nutzen, um Service und Leistungen gegeneinander abzuwägen. Die Gesamtkosten entscheiden dabei nicht allein. Auch die Erreichbarkeit im Alltag und die Qualität der Beratung zählen für viele Studierende.

Wie liest du Leistungen und Satzung richtig?

Ein niedriger Zusatzbeitrag sagt noch nichts über den Wert einer Kasse aus. Die Pflichtleistungen sind im SGB V für alle gesetzlichen Kassen geregelt. Abweichungen gibt es bei den Satzungsleistungen, also bei Angeboten, die eine Kasse freiwillig zusätzlich bietet, etwa Präventionskurse, Bonusprogramme oder Zuschüsse zu bestimmten Leistungen.

Lies deshalb die Satzung und die Leistungsübersicht genauer. Achte darauf, welche Leistungen du regelmäßig brauchst, wie die Erreichbarkeit im Service aussieht und ob die Kasse digitale Wege anbietet. Wer im Ausland studiert, prüft zusätzlich den Schutz im Ausland, dazu erklärt dieser Ratgeber zur Krankenversicherung im Ausland die wichtigsten Punkte.

Wie gehst du beim Vergleich Schritt für Schritt vor?

Ein strukturierter Vergleich spart Zeit und verhindert Fehler. Notiere dir die Werte aller Kassen, die für dich in Frage kommen, und trage die Daten in eine Tabelle mit Stand und Quelle ein.

  1. Notiere den Zusatzbeitrag jeder Kasse mit Datum und Quelle.
  2. Berechne die monatliche Differenz mit der Bemessungsgrundlage von 855 Euro und multipliziere sie mit zwölf.
  3. Lege die Satzungsleistungen daneben, die du tatsächlich nutzt.
  4. Prüfe den Anmeldeweg der Kasse, bevor du dich festlegst.

Ein Wechsel ist nicht in jeder Lage sinnvoll. Wer gerade in der Bindungsfrist steckt oder eine laufende Behandlung hat, sollte den Zeitpunkt gut wählen. Die Regeln zum Wechsel stehen im Beitrag Krankenkasse wechseln im Studium: Fristen und Sonderkündigung.

Häufige Fragen

Ist der Grundbeitrag bei allen Kassen wirklich gleich?

Ja. Der Grundbeitrag ergibt sich aus dem Gesetz, nämlich aus sieben Zehnteln des allgemeinen Beitragssatzes auf die Bemessungsgrundlage. Unterschiede entstehen deshalb vor allem über den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

Wie verlässlich sind die Zusatzbeiträge für das nächste Jahr?

Nur eingeschränkt. Für 2027 rechnet der Schätzerkreis rechnerisch mit 2,9 Prozent, die amtliche Festsetzung des Bundesgesundheitsministeriums steht aber noch aus. Kassen legen ihren Satz für das Folgejahr individuell fest, deshalb lohnt es sich, den Vergleich im Herbst zu wiederholen.

Muss ich wechseln, wenn meine Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht?

Nein. Eine Erhöhung ist ein Anlass, keine Pflicht. Du kannst bleiben oder das Sonderkündigungsrecht nutzen. Wie das Recht funktioniert und bis wann du kündigen musst, erklärt der Beitrag zu Fristen und Sonderkündigung.

Welche Zahlen sind für den Vergleich verlässlich?

Verlässlich sind Angaben mit Stand und Quelle, zum Beispiel die Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums oder die Angaben in deinem Beitragsbescheid. Bei Vergleichsseiten ohne Datum solltest du vorsichtig sein. Achte darauf, dass alle Werte denselben Stichtag haben.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege die Bemessungsgrundlage von 855 Euro und den Grundbeitrag von 87,38 Euro als Ausgangspunkt fest.
  2. Trage den Zusatzbeitrag von mindestens zwei Kassen mit Stand ein und rechne den Jahresunterschied aus.
  3. Prüfe die Satzungen auf Leistungen, die du regelmäßig nutzt.
  4. Entscheide erst, wenn du den Wechselweg und die Fristen kennst.

Passend dazu

Quellen: Sozialgesetzbuch V, § 245 (geltendes Recht); Sozialgesetzbuch V, § 236 (geltendes Recht); Bundesministerium für Gesundheit, Beiträge der GKV (Stand: 3. September 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand: 1. Januar 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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