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Wehrdienst-Fragebogen: Bußgeld bei Nichtabgabe und Folgen

Wer den Wehrdienst-Fragebogen nicht abgibt oder falsche Angaben macht, begeht laut Bundeswehr eine Ordnungswidrigkeit. Die Seite nennt einen vorgesehenen Bußgeldrahmen bis 250 Euro.
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Inhalt

Wer den Wehrdienst-Fragebogen nicht abgibt oder falsche Angaben macht, begeht laut Bundeswehr eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundeswehr-Seite nennt dafür einen Bußgeldrahmen von bis zu 250 Euro. Dieser Ratgeber erklärt, auf welcher Grundlage das beruht, wie sich der Betrag zu der gesetzlichen Obergrenze verhält und welche Folgen eine Nichtabgabe hat.

Kurz beantwortet: Bei Nichtabgabe oder falschen Angaben im Wehrdienst-Fragebogen liegt laut Bundeswehr eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Seite nennt einen Bußgeldrahmen von bis zu 250 Euro, der vorgesehen ist. Nach § 17 Abs. 1 OWiG darf ein Bußgeld höchstens 1.000 Euro betragen. Laut Bundesregierung war bislang kein Bußgeldbescheid erlassen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nichtabgabe und falsche Angaben gelten laut Bundeswehr-Seite als Ordnungswidrigkeit (Stand der Seite: 19.12.2025).
  • Als Rechtsgrundlage nennt die Seite § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes.
  • Vorgesehen ist ein Bußgeldrahmen von bis zu 250 Euro. Die gesetzliche Obergrenze nach OWiG liegt laut Seite bei 1.000 Euro.
  • Die Pflicht zur Abgabe bleibt trotz eines Bußgelds bestehen.
  • Zuständig ist laut Antwort der Bundesregierung das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr.
  • Die Höhe ist nach den Angaben der Seite vorgesehen, nicht als endgültige Regel festgeschrieben.

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Rechtsverstoß, den das Gesetz mit einem Bußgeld ahndet. Sie unterscheidet sich von einer Straftat, die zu einer Strafe führt. Für den Fragebogen ordnet die Bundeswehr die Nichtabgabe und falsche Angaben ausdrücklich dieser Kategorie zu. Entscheidend ist deshalb, dass ein Bußgeld droht und nicht, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Welche Verstöße nennt die Bundeswehr?

Die Seite nennt zwei Tatbestände: Nichtabgabe des Fragebogens und falsche Angaben. Die verspätete Abgabe behandelt sie anders, denn die Abgabe einer Bereitschaftserklärung kann laut Seite jederzeit nachgeholt werden. Wer innerhalb der Nachfrist nicht antwortet, wird nach den Angaben der Seite in ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt. Die Übersicht zeigt die Situationen im Zusammenhang.

SituationEinordnung laut Bundeswehr-SeiteWas du tun solltest
Keine Abgabe innerhalb der FristErinnerungsschreiben mit neuer FristSofort reagieren und die neue Frist notieren
Keine Abgabe innerhalb der NachfristOrdnungswidrigkeitenverfahren wird eingeleitetBis dahin zurücksenden oder frühzeitig Kontakt aufnehmen
Falsche Angaben im FragebogenOrdnungswidrigkeitVollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen
Späte Abgabe der BereitschaftserklärungJederzeit nachholbar, Pflicht bleibt bestehenNachholen statt abwarten

Wie hoch kann das Bußgeld ausfallen?

Die Bundeswehr-Seite nennt einen Bußgeldrahmen von bis zu 250 Euro und stellt ihn als vorgesehenen Betrag dar. Zusätzlich verweist sie auf § 17 Abs. 1 OWiG, wonach ein Bußgeld höchstens 1.000 Euro betragen darf. Beide Zahlen gehören zusammen, sie beschreiben aber verschiedene Ebenen. Der Betrag von 250 Euro ist der aktuell angegebene Rahmen, die 1.000 Euro sind die gesetzliche Obergrenze.

BegriffWertQuelle und Stand
Vorgesehener BußgeldrahmenBis 250 EuroBundeswehr-Seite, Stand 19.12.2025
Gesetzliche Obergrenze nach OWiGBis 1.000 Euro§ 17 Abs. 1 OWiG, laut Bundeswehr-Seite
Bislang erlassene BußgeldbescheideKeiner genanntAntwort der Bundesregierung, Drucksache 21/6256

Wie hoch ein Bußgeld im Einzelfall ausfiele, lässt sich aus dieser Seite nicht ableiten. Dafür sind das konkrete Verfahren und die Umstände maßgeblich, die die zuständige Stelle prüft.

Rechtsgrundlage: Was das Wehrpflichtgesetz vorsieht

Die Seite nennt als Grundlage § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG). Den Wortlaut dieser Vorschriften findest du im Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de. Dieser Ratgeber gibt nur wieder, was die Bundeswehr-Seite dazu angibt, und zieht daraus keine weiteren Schlüsse über den Einzelfall.

Schützt ein Bußgeld vor der Pflicht?

Nein. Laut Bundeswehr-Seite besteht die Pflicht trotz Bußgeld fort. Ein Bußgeld ersetzt die Abgabe also nicht. Wer ein Bußgeld zahlt und danach weiterhin schweigt, bleibt zur Abgabe verpflichtet. Deshalb lohnt es sich, die Abgabe auch dann nachzuholen, wenn bereits ein Verfahren läuft.

Was passiert im Bußgeldverfahren?

Die Seite beschreibt nur den Einstieg: Nach Ablauf der Nachfrist wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die weiteren Schritte, also Anhörung, Bußgeldbescheid und die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen, richten sich nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Bei einem konkreten Verfahren lohnt sich eine Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, denn dieser Ratgeber ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

Was du bei einem Schreiben zum Bußgeld tun solltest

Wenn ein Schreiben kommt, das ein Bußgeldverfahren ankündigt oder einleitet, lies es vollständig und notiere das Datum des Eingangs. Achte auf die Frist, die im Schreiben genannt wird, und auf das Aktenzeichen. Antworte sachlich und bleib bei den Fakten. Lege alle Schreiben und deine Antworten zusammen ab, damit du den Verlauf später belegen kannst. Bei Unsicherheit über den Ablauf oder die Höhe lohnt eine Beratung, bevor du eine Frist verstreichen lässt. Achte außerdem darauf, dass deine Antwort dieselben Angaben enthält wie der Fragebogen selbst. Widersprüche zwischen dem Fragebogen und späteren Schreiben fallen auf und erschweren die Klärung unnötig.

Häufige Fragen

Muss ich ein Bußgeld zahlen, wenn ich den Fragebogen ausfülle?

Nein. Ein Bußgeld droht nach der Seite bei Nichtabgabe oder falschen Angaben. Wer vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt und fristgerecht zurückschickt, erfüllt die Pflicht und vermeidet damit den genannten Tatbestand.

Gibt es ein Bußgeld, wenn ich die erste Frist knapp verpasse?

Die Seite unterscheidet zwischen Frist, Erinnerung und Nachfrist. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren beschreibt sie erst bei Nichtabgabe innerhalb der Nachfrist. Eine knapp verpasste erste Frist führt daher zunächst zu einem Erinnerungsschreiben. Die Einzelheiten zu den Fristen erklärt der Artikel Wehrdienst-Fragebogen: Frist, Erinnerung und was danach passiert.

Kann ich ein Bußgeld durch eine späte Abgabe vermeiden?

Das lässt sich aus der Seite nicht eindeutig ableiten. Sicher ist: Die Bereitschaftserklärung kann laut Seite jederzeit nachgeholt werden. Ob eine späte Abgabe die Folgen eines bereits eingeleiteten Verfahrens beseitigt, ist eine Frage für die zuständige Stelle oder eine Rechtsberatung.

Ist das Bußgeld immer 250 Euro?

Nein. 250 Euro nennt die Seite als vorgesehenen Rahmen. Die gesetzliche Obergrenze nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz liegt laut Seite bei 1.000 Euro. Welcher Betrag im Einzelfall festgesetzt würde, hängt vom Verfahren ab.

Wer ist für das Verfahren zuständig?

Laut Antwort der Bundesregierung auf die Drucksache 21/6256 ist das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr die zuständige Behörde. Nutze für Rückfragen die Kontaktdaten, die auf deinem Anschreiben stehen.

So gehst du jetzt vor

  1. Fülle den Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  2. Sende ihn innerhalb der Frist zurück. Die Fristen im Einzelnen stehen im Artikel zu Frist und Erinnerung.
  3. Reagiere bei einem Erinnerungsschreiben sofort und halte die neue Frist ein.
  4. Melde dich bei Problemen früh bei der zuständigen Stelle und dokumentiere deine Anfrage schriftlich.
  5. Hole bei einem eingeleiteten Verfahren eine Beratung ein, bevor du Fristen im Verfahren versäumst.

Passend dazu

Quellen: Bundeswehr: Fragebogen zum neuen Wehrdienst (Stand der Seite: 19.12.2025), Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6256 (Antwort der Bundesregierung).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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