Definition. Die Immatrikulation ist die Einschreibung an einer Hochschule. Mit ihr beginnt in der Regel die studentische Pflichtversicherung in der KVdS, sofern keine vorrangige Absicherung besteht. Die Hochschule verlangt für die Einschreibung einen Nachweis über deine Krankenversicherung oder eine Befreiung. Auf diesen Zeitpunkt beziehen sich die Fristen der Befreiung.
Was die Einschreibung für die Versicherung bedeutet
Die Immatrikulation löst die Versicherungspflicht aus, wenn du keine andere Pflichtversicherung hast. Hast du bereits eine Absicherung über einen Job oder über die Familie, greift die KVdS nicht. Deshalb solltest du vor dem Semesterstart klären, welche Absicherung für dich gilt. Die Hochschule benötigt den Nachweis, bevor sie dich einschreibt.
Zahlen 2026 und ihre Quellen
| Größe | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Frist für den Befreiungsantrag | 3 Monate ab Beginn der Versicherungspflicht | § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 SGB V |
| KV-Beitrag in der KVdS ohne Zusatzbeitrag | 87,38 Euro im Monat | GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 |
Ein Beispiel zum Semesterstart
Du schreibst dich am 1. Oktober ein und wirst pflichtversichert. Willst du dich befreien lassen, muss dein Antrag bis zum 31. Dezember bei der Krankenkasse eingehen. Die Befreiung wirkt ab Beginn der Pflicht, wenn du bis dahin keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Sonst wirkt sie ab dem Folgemonat der Antragstellung. Sie setzt den Nachweis einer anderen Absicherung voraus.
Verwandte Begriffe
- KVdS: Glossar KVdS
- Befreiung von der Versicherungspflicht: Glossar Befreiung von der Versicherungspflicht
- Exmatrikulation: Glossar Exmatrikulation
- Semesterstart: Checkliste zum Semesterstart
- Alle Begriffe im Überblick: Glossar Krankenversicherung im Studium: Begriffe von A bis Z
Häufige Fragen
Was tue ich, wenn ich den Nachweis noch nicht habe?
Kläre das frühzeitig mit deiner Krankenkasse und mit dem Studierendensekretariat. Der Nachweis lässt sich oft kurzfristig ausstellen, sobald die Mitgliedschaft feststeht.
Gilt die Pflicht auch, wenn ich nur ein Semester studiere?
Ja, die Pflicht beginnt mit der Einschreibung, auch wenn das Studium kurz ist. Ende und Verlängerung richten sich nach den Semesterregeln und den Gründen, die dafür vorliegen.
Kann ich die Befreiung nach Ablauf der Frist noch beantragen?
Nach Ablauf der Dreimonatsfrist ist ein Antrag nicht mehr möglich. Deshalb lohnt es sich, den Termin im Kalender zu notieren.
Stand: 20.10.2026. Dieser Eintrag ist Information, keine individuelle Beratung.
Quellen: § 5 SGB V, § 8 SGB V, Gemeinsame Grundsätzliche Hinweise zur KVdS, Fassung 23.12.2025, Studierendenwerke.
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