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Glossar: Düsseldorfer Tabelle einfach erklärt

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie des OLG Düsseldorf für Unterhalt. Was sie regelt und welcher Bedarf für Studierende gilt, erklärt dieses Glossar.
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Inhalt

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie für den Unterhalt, die das Oberlandesgericht Düsseldorf herausgibt. Sie ist kein Gesetz, wird aber von Gerichten, Jugendämtern und Anwältinnen und Anwälten häufig als Richtschnur genutzt. Wenn du studierst und Unterhalt von deinen Eltern erhältst oder einfordern willst, begegnet dir dieser Begriff.

Kurz beantwortet: Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie des OLG Düsseldorf zur Höhe von Unterhaltsansprüchen. Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, nennt die Fassung 2026 einen Bedarfssatz von 990 Euro im Monat, einschließlich 440 Euro Warmmiete. Stand: 2. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Tabelle ist eine Leitlinie und kein Gesetz. Gerichte können im Einzelfall davon abweichen.
  • Die aktuelle Fassung stammt vom 2. Dezember 2025 und gilt seit dem 1. Januar 2026.
  • Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, beträgt der Bedarfssatz 990 Euro im Monat.
  • In diesem Bedarfssatz stecken 440 Euro Warmmiete.
  • Die Tabelle regelt den Unterhalt zwischen Eltern und Kindern. Die BAföG-Berechnung folgt eigenen Regeln.
  • Ein Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben muss.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle genau?

Die Tabelle nennt Richtwerte, wie viel Unterhalt Eltern ihren Kindern schulden, abhängig vom Einkommen der Eltern und vom Alter des Kindes. Das Oberlandesgericht Düsseldorf schreibt sie in der Regel zum Jahreswechsel für das Folgejahr fort. Gerichte übernehmen die Werte meist als Orientierung, entschieden wird aber immer im Einzelfall.

Wie viel Bedarf gilt für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen?

Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, nennt die Tabelle einen Bedarfssatz von 990 Euro im Monat. Er ist gegenüber 2025 unverändert und enthält 440 Euro Warmmiete. Abweichungen nach oben sind möglich, wenn der Einzelfall das rechtfertigt.

BestandteilBetrag pro MonatGrundlage
Bedarfssatz gesamt990 EuroDüsseldorfer Tabelle 2026
davon Warmmiete440 EuroDüsseldorfer Tabelle 2026
Rest für Lebensunterhalt550 EuroBerechnet (990 minus 440)

Stand: 2. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026. Quelle: OLG Düsseldorf. Annahme: Du zahlst 520 Euro Warmmiete für ein WG-Zimmer. Die Tabelle setzt dann 440 Euro an, deine Miete liegt darüber. Ob die Tabelle im konkreten Fall nach oben angepasst wird, entscheidet der Einzelfall.

Welche Rolle spielt der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt beschreibt, wie viel dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Bedarf bleiben muss, bevor er Unterhalt zahlt. Die Tabelle nennt dafür Richtwerte. Nach Angaben des OLG Düsseldorf (Stand 2. Dezember 2025) wurden die Selbstbehalte zum 1. Januar 2026 insgesamt nicht erhöht. Ausdrücklich beziffert die Fassung 2026 den angemessenen Selbstbehalt gegenüber Eltern und Enkeln mit 2.650 Euro (einschließlich 1.000 Euro Warmmiete), für einen mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten mit 2.120 Euro (einschließlich 800 Euro Warmmiete). Die Beträge, die gegenüber Kindern gelten, stehen in der Tabelle selbst, du findest sie in der aktuellen Fassung beim OLG Düsseldorf.

Wie unterscheidet sich das vom BAföG?

Das BAföG wird nach eigenen Regeln berechnet. Der Grundbedarf liegt bei 475 Euro, dazu kommt für auswärts Wohnende eine Wohnpauschale von 380 Euro. Diese Sätze gelten seit dem 1. August 2024 (Stand Januar 2026, Studierendenwerke). Die Düsseldorfer Tabelle und das BAföG sind deshalb zwei verschiedene Rechnungen. Einen Überblick über die Förderung findest du im Ratgeber BAföG 2026: Anspruch, Höhe und Rückzahlung erklärt.

Häufige Fragen

Müssen Eltern die Tabelle immer anwenden?

Nein. Die Tabelle ist eine Richtlinie. Eltern und Gerichte können sich an ihr orientieren, müssen es aber nicht. Kommt es zum Streit, entscheidet das Gericht über den konkreten Fall.

Gilt die Tabelle auch für volljährige Studierende?

Ja, die Tabelle befasst sich auch mit dem Unterhalt für volljährige Kinder in Ausbildung. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Ausbildung, den Leistungen und dem Einkommen der Eltern ab. Die Düsseldorfer Tabelle ersetzt diese Einzelprüfung nicht.

Welche Fassung gilt für meinen Fall?

Maßgeblich ist in der Regel die Fassung, die zum jeweiligen Zeitraum des Unterhalts gilt. Die aktuelle Fassung veröffentlicht das Oberlandesgericht Düsseldorf auf seiner Seite. Bei älteren Forderungen lohnt ein Blick in die damals gültige Tabelle.

Kann ich mich auf die Tabelle allein verlassen?

Nein. Die Tabelle gibt einen Rahmen vor, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei Streit mit deinen Eltern oder einem Amt solltest du dich fachkundig beraten lassen.

Passend dazu

Quellen: Düsseldorfer Tabelle, Oberlandesgericht Düsseldorf, Stand 2. Dezember 2025 · BAföG-Bedarfssätze bis 2026, Deutsches Studierendenwerk, Stand Januar 2026

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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