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Familienversicherung Ehepartner ab 2028: Was der Beitrag kostet

Ab 2028 soll für mitversicherte Ehepartner ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent gelten. Was er bedeutet, mit Rechenbeispiel, Ausnahmen und Vorbereitung.
Student vergleicht am Schreibtisch zwei Versichertenkarten

Inhalt

Ab 2028 soll für mitversicherte Ehepartner und Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Beitragszuschlag gelten. Er beträgt nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen.

Kurz beantwortet: Mitversicherte Ehepartner sollen ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent auslösen, berechnet aus dem beitragspflichtigen Einkommen des Hauptversicherten. Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind nach der Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums ausgenommen. Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zuschlag gilt ab 2028 für mitversicherte Ehepartner und Lebenspartner.
  • Er beträgt 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten.
  • Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind ausgenommen.
  • Der Bundestag hat die Regelung am 10. Juli 2026 beschlossen.
  • Vor einer eigenen Rechnung prüfst du den Gesetzestext und fragst deine Krankenkasse nach der Berechnung.

Wie wird der Zuschlag berechnet?

Der Zuschlag bemisst sich nicht am Einkommen des mitversicherten Partners, sondern am beitragspflichtigen Einkommen des Hauptversicherten. Das ist der Partner, der selbst gesetzlich krankenversichert ist und den Ehepartner über die Familienversicherung einbezieht. Die Rechnung ist einfach: Beitragspflichtiges Einkommen mal 2,5 Prozent.

Annahme: Der Hauptversicherte hat ein beitragspflichtiges Einkommen von 3.000 Euro im Monat. Dann ergibt sich ein Zuschlag von 75 Euro im Monat (3.000 mal 0,025). Die Tabelle zeigt weitere Beispiele mit derselben Rechenlogik.

Beitragspflichtiges Einkommen des Hauptversicherten (Annahme)Zuschlag im Monat (2,5 Prozent)Zuschlag im Jahr (Annahme: 12 Monate)
1.500 Euro37,50 Euro450 Euro
3.000 Euro75,00 Euro900 Euro
4.500 Euro112,50 Euro1.350 Euro

Die Beträge sind reine Rechenbeispiele. Ob und wie Beitragsbemessungsgrenzen in die Berechnung eingehen, klärst du anhand des Gesetzestextes oder bei deiner Krankenkasse.

Wer ist betroffen und wer nicht?

Betroffen sind mitversicherte Ehepartner und Lebenspartner. Ausgenommen sind nach der Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums Eltern mit Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr.

Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz nach den bislang veröffentlichten Darstellungen für bestimmte Lebenslagen vor, etwa für Menschen mit voller Erwerbsminderung. Die Einzelheiten solltest du im Gesetzestext nachlesen, bevor du deine Situation bewertest.

Was heißt das für Studierende mit Ehepartner?

Wer als Studierende oder Student über den Ehepartner familienversichert ist, zahlt den Zuschlag nicht selbst. Die Beitragslast liegt beim Hauptversicherten, weil der Zuschlag auf dessen beitragspflichtiges Einkommen berechnet wird. Für die studierende Person bleibt entscheidend, ob die Familienversicherung überhaupt besteht. Die heutigen Regeln beschreibt der Beitrag Familienversicherung über den Ehepartner im Studium.

Für die Familienversicherung gelten außerdem Einkommensgrenzen. Im Jahr 2026 liegt die Grenze für das Gesamteinkommen bei 565 Euro im Monat. Für 2027 sieht der Entwurf 590 Euro vor. Dieser Wert wird erst mit der Zustimmung des Bundesrates verbindlich, deshalb solltest du ihn bis dahin als Entwurfswert behandeln.

Was ist beschlossen, was ist noch offen?

  • Beschlossen: Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen.
  • Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums passiert das Gesetz auch den Bundesrat. Ein Datum dafür nennt die Quelle nicht.
  • Offen: Das genaue Inkrafttreten und die Details der Ausnahmen im Gesetzestext.
  • Offen: Die Auswirkungen auf deinen Beitrag, denn die Höhe deines Zusatzbeitrags legt deine Krankenkasse fest.

Was der Zuschlag gegenüber heute ändert

Der Zuschlag ist eine neue Regel, die ab 2028 greifen soll. Bis dahin gilt die Familienversicherung des Ehepartners in ihrer heutigen Form. Wer heute mitversichert ist, sollte deshalb nicht allein auf die Zahlen dieses Artikels vertrauen, sondern die Änderung im Verlauf des Jahres 2027 mit der Krankenkasse abstimmen.

Wie du dich auf den Zuschlag vorbereitest

Eine gute Planung beginnt mit den richtigen Unterlagen. Wer wissen will, wie hoch der Zuschlag in seinem Haushalt ausfallen würde, braucht zuverlässige Zahlen zum Einkommen des Hauptversicherten. Drei Schritte helfen dabei.

  • Lege die Entgeltnachweise der letzten Monate bereit, damit das beitragspflichtige Einkommen sauber ermittelt werden kann.
  • Notiere, ob Kinder im Haushalt leben und wie alt sie sind, weil davon die Ausnahme abhängt.
  • Frage deine Krankenkasse nach dem Beitrag, den sie für deine Konstellation erwartet, und halte die Antwort schriftlich fest.

Achte außerdem darauf, dass sich das Einkommen des Hauptversicherten im Laufe eines Jahres ändern kann. Ein Rechenbeispiel auf Basis eines einzelnen Monats zeigt deshalb nur die Größenordnung. Für die Jahresplanung lohnt sich eine Hochrechnung mit realistischen Schwankungen.

Schließlich lohnt sich der Blick auf die Gesamtlage. Der Zuschlag ist nur ein Baustein. Gemeinsam mit der Einkommensgrenze für die eigene Familienversicherung, den Zusatzbeitrag der Kasse und eventuellen Wechseln ergibt sich ein Bild, das eine kluge Entscheidung erleichtert.

Der Zusatzbeitrag als zweiter Faktor

Neben dem Zuschlag zählt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Der Schätzerkreis hat im Oktober 2026 für 2027 einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent ermittelt. Das ist ein Durchschnittswert und keine Zahl für deine Kasse. Den Stand der Schätzung findest du beim Bundesamt für Soziale Sicherung.

Für den Zuschlag ist der Zusatzbeitrag nicht unmittelbar entscheidend, weil der Zuschlag am Einkommen des Hauptversicherten hängt. Er wirkt aber auf die Gesamtbelastung der Familie, sobald beide Beiträge zusammen betrachtet werden. Deshalb lohnt es sich, die Krankenkasse nicht nur nach dem Zusatzbeitrag, sondern nach der Gesamtrechnung für die Familie zu vergleichen.

Häufige Fragen

Gilt der Zuschlag schon 2027?

Nach der Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums beginnt der Zuschlag im Jahr 2028. Die Regelung ist beschlossen, ihr Start ist mit 2028 angegeben. Für 2027 ist der Zuschlag nach den genannten Angaben nicht vorgesehen.

Zahle ich den Zuschlag selbst, wenn ich mitversichert bin?

Nach der Formel richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen des Hauptversicherten. Die Last liegt also bei dem Partner, dessen Einkommen berechnet wird, nicht bei dem mitversicherten Ehepartner.

Ändert sich die Einkommensgrenze für die Familienversicherung?

Die Grenze von 565 Euro im Monat gilt 2026 für alle Familienangehörigen nach § 10 SGB V, also für Ehegatten und Kinder. Den Wert für 2027 nennt der Entwurf mit 590 Euro. Die Grenze wirkt unabhängig vom Zuschlag.

Wie erfahre ich meinen konkreten Beitrag?

Deine Krankenkasse rechnet den Beitrag aus. Frag dort nach einer schriftlichen Berechnung, sobald die Regelung in Kraft ist, und lass dir die Grundlage nennen.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du als mitversicherter Ehepartner oder als Hauptversicherter betroffen bist.
  2. Rechne mit dem beitragspflichtigen Einkommen den Zuschlag von 2,5 Prozent durch.
  3. Kläre bei deiner Krankenkasse, welche Ausnahmen in deinem Fall gelten.
  4. Verfolge das Inkrafttreten im Gesetzestext, bevor du Entscheidungen triffst.

Passend dazu

Quellen: BMG: Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pressemitteilung vom 10.07.2026, BMG: FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, abgerufen im November 2026, § 10 SGB V, Familienversicherung, gesetze-im-internet.de, abgerufen im November 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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