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BAföG und Elterneinkommen: So grob berechnest du deine Förderung

Mit Freibeträgen 2026, Rechenweg und Beispiel: So siehst du grob, wie viel BAföG vom Elterneinkommen übrig bleibt. Stand Oktober 2026 mit Quellen.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Wer nach einem BAföG-Rechner sucht, will meist wissen, wie viel Förderung nach dem Einkommen der Eltern übrig bleibt. Dieser Ratgeber zeigt den Rechenweg mit den Freibeträgen, die im Oktober 2026 gelten, und rechnet ihn an einem Beispiel durch. Ein fertiges Rechenwerkzeug ist das nicht, sondern eine Anleitung, mit der du selbst eine grobe Schätzung machst.

Kurz beantwortet: Vom Einkommen deiner Eltern bleiben Freibeträge anrechnungsfrei. Zusammenlebende verheiratete Eltern haben 2.540 Euro im Monat frei, in anderen Fällen gilt je Elternteil 1.690 Euro. Vom übersteigenden Betrag wird die Hälfte auf deinen Bedarf angerechnet. Der Bedarf eines Studierenden außerhalb des Elternhauses liegt bei 855 Euro im Monat. Stand: Oktober 2026, Quellen: §§ 13 und 25 BAföG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, beträgt 855 Euro im Monat: 475 Euro Grundbedarf und 380 Euro Wohnpauschale (§ 13 BAföG, Stand Oktober 2026).
  • Wer bei den Eltern wohnt, hat nur 59 Euro Wohnpauschale und damit einen Bedarf von 534 Euro im Monat.
  • Zusammenlebende verheiratete Eltern haben einen gemeinsamen Freibetrag von 2.540 Euro im Monat. In anderen Fällen gilt je Elternteil ein Freibetrag von 1.690 Euro (§ 25 Abs. 1 BAföG).
  • Vom Elterneinkommen über dem Freibetrag wird die Hälfte angerechnet. Dieser Anteil bestimmt, wie stark die Förderung schrumpft.
  • Die geplante BAföG-Reform würde ab 2027 einzelne Sätze ändern. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen, deshalb gelten bis dahin die heutigen Werte.
  • Die verbindliche Berechnung macht das Amt für Ausbildungsförderung. Dieser Ratgeber liefert eine Schätzung, keinen Bescheid.

Wie wird das Elterneinkommen auf das BAföG angerechnet?

Die Anrechnung läuft in zwei Schritten. Zuerst werden die Freibeträge vom Einkommen abgezogen, danach zählt die Hälfte des Restes. Die Höhe der Freibeträge hängt davon ab, ob die Eltern verheiratet sind und zusammenleben und ob weitere Personen unterhalten werden. Die Werte stehen in § 25 BAföG und sind in der Übersicht zum Elternfreibetrag erklärt.

FallFreibetrag pro MonatFundstelle
Verheiratete Eltern, die zusammenleben2.540 Euro§ 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Alle anderen Fälle, je Elternteil1.690 Euro§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Ehegatte oder Lebenspartner des Einkommensbeziehers, der kein Elternteil istplus 850 Euro§ 25 Abs. 3 Nr. 1 BAföG
Je weiterem Kind oder unterhaltsberechtigter Person ohne eigene förderungsfähige Ausbildungplus 770 Euro§ 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG

Stand der Freibeträge: 1. August 2024 (bafög.de, Stand Dezember 2025).

Rechenbeispiel: Studium außerhalb des Elternhauses

Annahme für das Beispiel: Deine Eltern sind verheiratet und leben zusammen. Ihr Einkommen, das für das BAföG zählt, liegt bei 4.000 Euro im Monat. Du wohnst nicht bei ihnen und hast kein eigenes Einkommen.

  1. Freibetrag abziehen: 4.000 Euro minus 2.540 Euro ergibt 1.460 Euro.
  2. Hälfte anrechnen: 1.460 Euro geteilt durch 2 ergibt 730 Euro.
  3. Bedarf ansetzen: 475 Euro plus 380 Euro Wohnpauschale ergibt 855 Euro.
  4. Förderung berechnen: 855 Euro minus 730 Euro ergibt 125 Euro im Monat (Annahme, vereinfacht).

Von den 125 Euro ist die Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen. Der Darlehensanteil liegt bei 50 Prozent der Förderung (bafög.de, Darlehensrückzahlung, Stand Oktober 2026). Wärst du bei deinen Eltern eingezogen, läge dein Bedarf bei 534 Euro. Dann würden die 730 Euro Anrechnung die gesamte Förderung aufbrauchen. Das Beispiel lässt Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung und weitere Kinder weg. Es ersetzt keinen Bescheid.

Variante mit getrennt lebenden Eltern (Annahme): Ein Elternteil verdient 2.000 Euro im Monat, der andere nichts. Für den verdienenden Elternteil gilt der Freibetrag von 1.690 Euro, es bleiben 310 Euro. Davon wird die Hälfte angerechnet, also 155 Euro. Die Förderung sinkt damit von 855 auf 700 Euro im Monat.

Welche Beträge gelten im Oktober 2026?

Wichtig ist die Reihenfolge: Erst wird der Bedarf festgelegt, dann werden das Einkommen der Eltern und eigene Einkünfte angerechnet. Was übrig bleibt, ist die Förderung, von der die Hälfte als Darlehen gilt. Diese Reihenfolge erklärt, warum schon mittlere Einkommen der Eltern die Förderung deutlich verringern können.

Die Tabelle fasst die Sätze zusammen, mit denen die Rechnung arbeitet. Sie gelten für Bewilligungszeiträume ab dem 1. August 2024. Die Bedarfssätze stehen in unserem Glossar zum BAföG-Bedarfssatz ausführlich.

PositionBetrag pro MonatFundstelle
Grundbedarf Studierende an Hochschulen475 Euro§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Wohnpauschale, wenn du nicht bei den Eltern wohnst380 Euro§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG
Wohnpauschale, wenn du bei den Eltern wohnst59 Euro§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG
Vermögensfreibetrag für Auszubildende unter 30 Jahren15.000 Euro (Vermögen)§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG

Was ändert die BAföG-Reform 2027?

Der Regierungsentwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz liegt als Bundestagsdrucksache 21/8405 vor (Stand 7. Oktober 2026). Er sieht vor, die Wohnpauschale für Studierende außerhalb des Elternhauses ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro zu erhöhen. Der Grundbedarf soll ab dem Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro steigen. Die Wohnpauschale bei den Eltern soll auf 41 Euro sinken und 2029 entfallen. Das ist ein Entwurf. Solange er nicht verkündet ist, gelten die Sätze aus diesem Ratgeber.

Häufige Fragen

Was gilt, wenn meine Eltern nicht zusammenleben?

Dann gilt für jeden Elternteil der Freibetrag von 1.690 Euro im Monat (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Im Einzelfall prüft das Amt, welche Einkünfte tatsächlich berücksichtigt werden. Lege deshalb alle geforderten Nachweise vollständig vor.

Wie wirkt sich die Wohnform auf die Rechnung aus?

Wer bei den Eltern wohnt, hat 321 Euro weniger Bedarf im Monat, weil die Wohnpauschale von 380 auf 59 Euro sinkt (§ 13 Abs. 2 BAföG). Das wirkt sich nur auf den Bedarf aus. Die Freibeträge der Eltern bleiben gleich. Deshalb lohnt es sich, die Wohnform früh in die Schätzung einzubeziehen.

Kann ich meine Förderung selbst exakt berechnen?

Nur grob. Für den genauen Betrag fehlen oft Angaben zu Abzügen vom Einkommen, etwa Steuern und Sozialabgaben der Eltern, oder zu weiteren Unterhaltspflichten. Das Amt für Ausbildungsförderung legt den Anspruch verbindlich fest. Eine Schätzung hilft dir zu entscheiden, ob sich ein Antrag lohnt und welche Unterlagen du vorbereiten musst.

Wann lohnt sich eine Beratung?

Bei getrennt lebenden Eltern, Unterhaltszahlungen oder Einkünften, die nicht aus einer Anstellung stammen, wird die Rechnung schnell kompliziert. Dann helfen das Studierendenwerk, die Beratungsstellen deiner Hochschule oder das zuständige Amt weiter. Zuständig ist das Amt am Wohnort (§ 46 Abs. 2 BAföG).

So gehst du jetzt vor

  1. Sammle die Einkommensnachweise deiner Eltern sowie Angaben zu Familienstand und Wohnform.
  2. Rechne mit dem Beispiel oben deine eigene Schätzung durch und kennzeichne sie als Annahme.
  3. Prüfe, ob sich dein Bedarf durch die Wohnform ändert, und behalte die Reform 2027 im Blick.
  4. Stelle den Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung an deinem Wohnort. Die Förderung beginnt frühestens mit dem Antragsmonat (§ 15 Abs. 1 BAföG).

Passend dazu

Quellen: § 13 BAföG, gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026, § 25 BAföG, gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026, Bundestagsdrucksache 21/8405, Stand 7. Oktober 2026, bafög.de, Freibeträge, Stand Dezember 2025.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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