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BAföG-Folgeantrag online stellen: Wann er fällig ist und was fehlt

Der BAföG-Folgeantrag sichert die Förderung über das Ende des Bewilligungszeitraums hinaus. So erkennst du den Termin, stellst den Antrag online und vermeidest fehlende Unterlagen.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Der BAföG-Folgeantrag wird fällig, wenn dein laufender Bewilligungszeitraum endet und die Förderung weiterlaufen soll. Wer ihn rechtzeitig und vollständig stellt, vermeidet Lücken bei der Zahlung. Dieser Ratgeber zeigt, woran du den Termin erkennst, welche Unterlagen typischerweise gebraucht werden und wie das Verfahren online abläuft.

Kurz beantwortet: Einen Folgeantrag stellst du, wenn der Bewilligungszeitraum deiner BAföG-Förderung endet. Den Termin findest du im letzten Bescheid. Der Antrag kann nach § 46 Abs. 1 BAföG schriftlich oder elektronisch gestellt werden, elektronisch zum Beispiel über das Portal BAföG Digital. Die genaue Frist nennt dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Folgeantrag ist nötig, damit die Förderung über das Ende des bisherigen Bewilligungszeitraums hinaus weiterläuft.
  • Den Termin entnimmst du dem Bewilligungsbescheid. Dort steht, bis wann die Förderung bewilligt ist.
  • Der Antrag kann nach § 46 Abs. 1 BAföG schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Das Online-Portal dafür heißt BAföG Digital. Eine gesetzliche Pflicht, es zu nutzen, gibt es heute nicht.
  • Vollständig ist ein Antrag, wenn alle erforderlichen Nachweise hochgeladen sind, bevor du absendest.
  • Ab dem Sommersemester 2027 soll der digitale Antrag nach dem Entwurf verpflichtend werden.

Wann ist der Folgeantrag fällig?

Die Förderung wird für einen Bewilligungszeitraum bewilligt. Wenn sie danach weitergezahlt werden soll, brauchst du einen neuen Antrag. Den konkreten Termin findest du auf dem letzten Bescheid und nicht in einer allgemeinen Faustregel, denn die Dauer richtet sich nach deiner Bewilligung und deinem Ausbildungsabschnitt.

Wenn du unsicher bist, ruf bei deinem Amt an, bevor der Termin verstreicht. Ein früher gestellter Antrag ist die sichere Wahl, auch wenn du Wochen vorher noch Unterlagen nachreichen musst.

Welche Unterlagen gehören zum Folgeantrag?

Welche Nachweise verlangt werden, hängt von deiner Lage ab. Die folgende Übersicht nennt typische Belege. Die verbindliche Liste steht im Portal und in den Hinweisen deines Amts.

NachweisWofür er dientHinweis
Bescheinigung über die Ausbildung oder ImmatrikulationBestätigt, dass du im neuen Zeitraum studierstAktuelles Semester angeben
Nachweis über StudienfortschrittDient der Prüfung der StudienleistungNach dem Entwurf entfällt der Leistungsnachweis ab dem fünften Semester
EinkommensnachweisePrüfung von eigenem Einkommen und ggf. ElterneinkommenBelege zu Lohn oder Minijob beilegen
Angaben zu VermögenPrüfung von Vermögen nach dem GesetzNur angeben, was tatsächlich zählt

Im Entwurf zur BAföG-Reform ist vorgesehen, dass der Leistungsnachweis nach § 48 entfällt. Ob und wann das gilt, zeigt erst der verkündete Text. Heute bleiben deshalb die bisherigen Nachweise maßgeblich.

Was passiert, wenn der Antrag zu spät kommt?

Wird der Folgeantrag erst nach dem Ende des Bewilligungszeitraums gestellt, kann die Zahlung in dieser Zeit unterbrochen sein. Wie das im Einzelfall geregelt ist, entscheidet dein Amt anhand der Antragsfristen im Gesetz. Dort lässt sich nachlesen, was eine verspätete Antragstellung bewirkt.

Deshalb lohnt sich eine Terminnotiz, sobald der neue Bescheid eintrifft. Für Fragen zu Ausnahmen gibt es den Beitrag zu rückwirkenden BAföG-Anträgen, der die Regeln für frühere Zeiträume erklärt.

Was du beim Hochladen beachten solltest

Die Dateien sollten vollständig, lesbar und eindeutig benannt sein. Ein Scan, auf dem der Name oder das Datum nicht zu erkennen ist, hilft dem Amt nicht weiter. Fotografiere Dokumente bei gutem Licht und ohne Schatten, oder nutze einen Scanner, wenn du ihn zur Hand hast. Prüfe vor dem Absenden, ob jede Seite vorhanden ist, auch die Rückseiten, wenn sie Angaben enthalten.

Achte außerdem darauf, dass die Angaben im Antrag mit den Nachweisen übereinstimmen. Weichen Zahlen voneinander ab, fragt das Amt nach und die Bearbeitung verzögert sich. Notiere dir deshalb vorab, welche Beträge du angibst und aus welchem Dokument sie stammen. Eine kurze Kontrolle spart in der Regel mehr Zeit als jede Nachfrage.

Speichere nach dem Absenden alle Bestätigungen und Dateien auf deinem Gerät. Sie helfen dir, wenn später eine Nachfrage kommt oder ein Dokument verloren geht. Das gilt besonders für Nachweise, die du nur einmal erhältst, etwa eine Bescheinigung der Hochschule. Lege außerdem eine Kopie des gesamten Antrags ab, damit du bei einem Rückruf des Amts sofort sagen kannst, was du angegeben hast.

Häufige Fragen

Kann ich den Folgeantrag online stellen?

Ja. § 46 Abs. 1 BAföG lässt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag zu, und BAföG Digital ist das Portal für den elektronischen Weg. Die Portalnennung in § 56 Abs. 3 BAföG betrifft nur die Studienstarthilfe, nicht den Folgeantrag. Ob und wie dein Amt den Folgeantrag online annimmt, erfährst du dort. Bei Problemen bei der Anmeldung hilft das zuständige Amt.

Muss ich alle Unterlagen neu einreichen?

Nicht zwingend. Viele Nachweise bleiben gleich. Ändern sich aber Einkommen, Familienstand oder Studienort, musst du die betroffenen Belege aktualisieren. Frag bei deinem Amt nach, welche Unterlagen für deinen Fall tatsächlich nötig sind.

Was ändert der Entwurf zur BAföG-Reform?

Der Entwurf sieht vor, dass Anträge ab dem Sommersemester 2027 nur noch digital gestellt werden können. Außerdem entfällt nach dem Entwurf der Leistungsnachweis ab dem fünften Fachsemester. Ob das so beschlossen wird, ist offen. Die Übersicht zur BAföG-Reform 2027 fasst die Stationen zusammen.

Wann kommt das Geld nach dem Folgeantrag?

Die Auszahlung hängt von der Bearbeitung durch dein Amt ab. Wenn du bis zum Ende deines Bewilligungszeitraums keinen Bescheid hast, frag beim Amt nach dem Stand.

Was tue ich, wenn ich den Termin verpasst habe?

Nimm sofort Kontakt zu deinem Amt auf und stelle den Antrag nach. Ob und wie Zeiträume nachgezahlt werden, richtet sich nach dem Gesetz und deinem Einzelfall. Die Regeln für frühere Zeiträume erklärt der Beitrag zu rückwirkenden Anträgen, den du oben in den Hinweisen findest.

Typische Stolperstellen

Die meisten Verzögerungen entstehen durch Kleinigkeiten, die sich vermeiden lassen. Wer die folgenden Punkte vorab prüft, spart sich Rückfragen und die Gefahr einer Lücke bei der Zahlung.

  • Der Bescheid wurde nicht gelesen, und der Termin für den Folgeantrag ist verstrichen.
  • Nachweise sind hochgeladen, aber unleserlich oder unvollständig, sodass das Amt nachfragen muss.
  • Angaben zu Einkommen aus dem vergangenen Zeitraum wurden nicht aktualisiert.
  • Eine Änderung bei Adresse oder Studienort wurde dem Amt nicht mitgeteilt.

Warum sich ein früher Antrag lohnt

Ein Antrag, der vor dem Ende des Bewilligungszeitraums eingeht, lässt dir Zeit für Rückfragen. Wenn ein Nachweis fehlt, kannst du ihn nachreichen, bevor die Frist abläuft. Wer dagegen am letzten Tag absendet, riskiert, dass eine fehlende Bescheinigung die Bearbeitung verzögert.

Hinzu kommt die Bearbeitungszeit des Amts. Sie ist nicht gesetzlich festgelegt und kann schwanken. Ein früher Antrag gibt dir deshalb einen Puffer, den du sonst nicht hast.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies den letzten Bescheid und notiere das Ende deines Bewilligungszeitraums.
  2. Stelle den Antrag mit genügend Vorlauf über BAföG Digital.
  3. Lade alle Nachweise hoch, bevor du absendest, und prüfe die Angaben zu Einkommen und Ausbildung.
  4. Bewahre die Bestätigung über die Antragstellung auf und prüfe den neuen Bescheid genau.

Passend dazu

Quellen: § 46 BAföG, Antrag in schriftlicher oder elektronischer Form (gesetze-im-internet.de, abgerufen 02.11.2026), § 56 BAföG, Studienstarthilfe (gesetze-im-internet.de, abgerufen November 2026), Drucksache 21/8405, 30. BAföG-Änderungsgesetz (Stand Oktober 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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