Altersvorsorge für Beamte funktioniert anders als in der gesetzlichen Rente. Statt Beiträgen zählt die Versorgung, das sogenannte Ruhegehalt (Pension), das sich aus Dienstjahren und dem letzten Gehalt berechnet. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, die Rechenlogik und mögliche Ergänzungen, ohne konkrete Produkte zu empfehlen.
Kurz beantwortet: Das Ruhegehalt beträgt nach § 14 BeamtVG je Dienstjahr 1,79375 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent. Einen Anspruch gibt es nach § 4 BeamtVG in der Regel erst nach mindestens fünf Dienstjahren. Vorzeitiger Ruhestand kann einen Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr auslösen. Stand: Oktober 2026, Bundesrecht. Landesrecht prüfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Ruhegehalt wird aus den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit berechnet (§ 14 BeamtVG).
- Je Dienstjahr steigt es um 1,79375 Prozent, der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent.
- Ohne Mindestdienstzeit von fünf Jahren besteht in der Regel kein Anspruch auf Ruhegehalt (§ 4 BeamtVG).
- Bei vorzeitigem Ruhestand mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr, begrenzt auf bestimmte Höchstwerte.
- Beamte sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (§ 5 SGB VI).
- Eine private Ergänzung kann sinnvoll sein, muss aber zu Steuer, Familie und Risikoneigung passen.
Wie entsteht das Ruhegehalt?
Der Anspruch hängt im Kern von zwei Größen ab: Der Dienstzeit und den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr, bis der Höchstsatz erreicht ist. Nach § 14 Abs. 1 BeamtVG beträgt der Steigerungssatz 1,79375 Prozent je Dienstjahr, insgesamt höchstens 71,75 Prozent. Der Höchstsatz ist nach rund 40 Dienstjahren erreicht, denn 40 x 1,79375 Prozent ergibt 71,75 Prozent.
| Dienstjahre | Ruhegehalt in Prozent der Bezüge | Einordnung |
|---|---|---|
| 5 | 8,97 Prozent | Mindestdienstzeit für einen Anspruch |
| 20 | 35,88 Prozent | Rechnerisch 20 x 1,79375 Prozent |
| 25 | 44,84 Prozent | Rechnerisch 25 x 1,79375 Prozent |
| 40 | 71,75 Prozent | Höchstsatz nach § 14 Abs. 1 BeamtVG |
Die Tabelle zeigt die rechnerischen Werte, nicht die Beträge in Euro. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der ruhegehaltsfähigen Bezüge, die in deinem Fall gelten.
Welche Mindestdienstzeit gilt?
Nach § 4 Abs. 1 BeamtVG wird ein Ruhegehalt gewährt, wenn eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet ist oder wenn ein Dienstunfall dienstunfähig gemacht hat. Die Zeit zählt ab der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis, nur ruhegehaltsfähige Zeiten werden berücksichtigt. Wer vorher ausscheidet, erhält in der Regel eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Was bedeutet der Versorgungsabschlag?
Wer vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand geht, muss mit einem Abschlag rechnen. Nach § 14 Abs. 3 BeamtVG beträgt er 3,6 Prozent für jedes Jahr des vorzeitigen Ruhestands. Die Minderung ist begrenzt, nach den dortigen Regeln auf höchstens 10,8 Prozent und in bestimmten Fällen auf höchstens 14,4 Prozent. Ob und wie stark das für dich gilt, hängt von deiner Laufbahn und dem Grund für den vorzeitigen Ruhestand ab.
Rechenbeispiel. Annahme: Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge von 4.000 Euro im Monat, 25 Dienstjahre und zwei Jahre vorzeitiger Ruhestand. Das Ruhegehalt beträgt 44,84 Prozent, also 1.793,75 Euro. Der Abschlag von 2 x 3,6 Prozent mindert es um 7,2 Prozent, sodass rund 1.665 Euro bleiben. Das Beispiel ist vereinfacht und ohne Steuern, Sonderzuschläge oder Anpassungen gerechnet.
Warum entsteht eine Lücke?
Viele Beamte fragen sich, ob das Ruhegehalt für den gewohnten Lebensstandard reicht. Die Antwort hängt von Dienstzeit, Besoldungsstufe, Familienstand und Lebensplan ab. Eine Lücke entsteht vor allem dann, wenn die Dienstzeit kürzer ist als 40 Jahre, wenn ein Abschlag greift oder wenn du Zeiten außerhalb des Beamtenverhältnisses hattest. Frühere Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa aus einem Minijob oder einer früheren Tätigkeit, können ebenfalls eine Rolle spielen.
Die Lücke zu berechnen ist deshalb eine persönliche Aufgabe. Hilfreich ist ein Blick in die Renteninformation deiner früheren Versicherungszeiten, wie im Ratgeber Rentenauskunft lesen: Was Berufseinsteiger prüfen sollten beschrieben.
Welche Ergänzungen gibt es grundsätzlich?
Als Ergänzung kommen verschiedene Bausteine in Betracht. Dazu zählen die Basisrente, private Rentenversicherungen und langfristige Kapitalanlagen. Jede Form hat andere steuerliche Wirkungen, Kosten und Flexibilität. Die folgende Liste ist eine Orientierung.
- Basisrente: Lebenslange Zahlung, Beiträge können steuerlich wirken, Auszahlung ist in der Regel nicht vererblich.
- Private Rentenversicherung: Je nach Tarif mit Garantien, Kosten und Auszahlungsoptionen.
- Kapitalanlagen: Flexibilität und Verfügbarkeit, aber ohne garantierte Rente.
- Absicherung der Dienstunfähigkeit: Für Beamte häufig wichtiger als eine reine Altersvorsorge.
Welche Form passt, hängt von deiner Situation ab. Ein Gespräch mit einer Fachperson hilft, die Bausteine gegeneinander abzuwägen. Bei Academycon erfährst du, wie eine persönliche Beratung im Vorsorgebereich abläuft: So arbeiten wir.
Welche Rolle spielt die Dienstunfähigkeit?
Wer dienstunfähig wird, erhält unter bestimmten Voraussetzungen eine Versorgung nach dem Beamtenrecht. Ob diese Leistung für deine Situation ausreicht, hängt von Dienstzeit, Alter und Lebensplan ab. Ob zusätzliche Absicherung sinnvoll ist, entscheidet sich daher im Einzelfall. Für Lehramtsstudierende beschreibt der Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung im Lehramtsstudium: Dienstunfähigkeit und Beamtenanwartschaft die Besonderheiten.
Häufige Fragen
Gilt die Beamtenversorgung in allen Bundesländern gleich?
Nein. Der Bund und die Länder haben eigene Gesetze, die sich im Detail unterscheiden. Die Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus dem Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG). Für dein Land gilt das jeweilige Landesgesetz, das du beim Dienstherrn oder im Landesrecht prüfen solltest.
Zahlt ein Beamter in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
In der Regel nicht, weil Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind (§ 5 SGB VI). Ausnahmen gelten für bestimmte Zeiten, etwa frühere Beschäftigungen. Welche Zeiten bei dir gespeichert sind, zeigt die Auskunft der DRV.
Was passiert, wenn ich vor fünf Dienstjahren ausscheide?
Dann besteht in der Regel kein Anspruch auf Ruhegehalt aus der Beamtenversorgung (§ 4 BeamtVG). Die bisherige Dienstzeit wird häufig in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die genaue Regelung klärt dein Dienstherr im Einzelfall.
Kann ich meine Pension durch eigene Zahlungen erhöhen?
Das Ruhegehalt ist festgelegt und wird nicht durch freiwillige Zahlungen erhöht. Eigene Vorsorge läuft deshalb über zusätzliche Bausteine wie die oben genannten Formen. Welche sich eignen, hängt von deinem Steuersatz und deinen Zielen ab.
Teilzeit, Elternzeit und Beförderung
Lebensphasen wirken auf die Altersversorgung. Bei Teilzeit, Beurlaubung oder Elternzeit können sich die ruhegehaltsfähigen Zeiten und Bezüge anders berechnen, als du es erwartest. Diese Regeln stehen im jeweiligen Gesetz und in den Verwaltungsvorschriften deines Dienstherrn. Frage deshalb früh nach, bevor du eine Entscheidung triffst.
Auch Beförderungen verändern das Bild. Mit einer höheren Besoldungsstufe steigt die Bemessungsgrundlage, und damit auch das Ruhegehalt, das auf ihr beruht. Deshalb lohnt es sich, die Altersvorsorge alle paar Jahre zu überprüfen und mit deinem aktuellen Stand abzugleichen.
So gehst du jetzt vor
- Lass dir die Berechnung deines Ruhegehalts und die Dienstzeiten vom Dienstherrn bestätigen.
- Vergleiche das Ergebnis mit deinen Lebenshaltungskosten und Zielen im Ruhestand.
- Prüfe, ob Zeiten aus der gesetzlichen Rente oder frühere Versicherungen bei dir offen sind.
- Kläre, ob eine Basisrente, private Rentenversicherung oder eine Kapitalanlage zu deiner Lage passt.
- Halte die Entscheidung regelmäßig fest und überprüfe sie bei Beförderungen oder Familienänderungen.
Passend dazu
- Lehramt: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Freiwillige Rentenbeiträge für Studienzeiten nachzahlen
- Geldanlage mit kleinem Budget: Tagesgeld, ETF, Anleihen
Quellen: § 14 Beamtenversorgungsgesetz, Ruhegehalt und Versorgungsabschlag (Abruf Oktober 2026) · § 4 Beamtenversorgungsgesetz, Mindestdienstzeit (Abruf Oktober 2026) · § 5 SGB VI, Versicherungsfreiheit (Abruf Oktober 2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.