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Überstunden beim Berufseinstieg: Vergütung und Steuer

Wie Überstunden vergütet werden, welche Zuschläge steuerfrei sind und wie du Mehrarbeit belegst. Mit Rechenbeispiel und Stand Oktober 2026.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Überstunden gehören in vielen ersten Jobs zum Alltag, mal in Projektphasen, mal in Stoßzeiten. Wer neu im Unternehmen ist, fragt sich schnell, ob Mehrarbeit bezahlt wird, ob es einen Zuschlag gibt und ob der Zuschlag steuerfrei ist. Die Antworten hängen von Vertrag, Tarifvertrag und Art der Stunden ab. Dieser Ratgeber sortiert die Fragen und zeigt, was Gesetz und Steuerrecht dazu regeln.

Kurz beantwortet: Überstunden werden so vergütet, wie Vertrag oder Tarifvertrag es vorsehen. Einen allgemeinen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, und auch das nur bis zu den gesetzlichen Höchstsätzen (Stand: Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein allgemeiner gesetzlicher Überstundenzuschlag existiert nicht. Höhe und Ausgleich stehen im Vertrag oder Tarifvertrag.
  • Steuerfrei sind nach § 3b EStG nur Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
  • Normale Mehrarbeit ohne einen solchen Zuschlag ist steuerpflichtig wie dein übriges Gehalt.
  • Ist Mehrarbeit vereinbart, muss die Niederschrift angeben, ob und unter welchen Voraussetzungen Überstunden angeordnet werden können.
  • Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto je Stunde.

Was der Vertrag zu Überstunden regeln sollte

Im Idealfall beantwortet der Vertrag zwei Fragen: Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen, und wie werden sie ausgeglichen? Nach dem Nachweisgesetz gehören die Vergütung einschließlich Überstundenvergütung und Zuschlägen sowie Überstunden selbst zu den Pflichtangaben der Niederschrift. Fehlen diese Angaben, frag nach, bevor du unterschreibst.

  • Auszahlung: Die Stunden werden mit dem Gehalt oder separat vergütet, häufig zum Stundenlohn.
  • Freizeitausgleich: Du bekommst die Stunden als freie Zeit zurück. Prüfe, bis wann der Ausgleich erfolgen muss.
  • Überstundenkonto: Plusstunden werden gesammelt. Achte auf Obergrenzen und Fristen, nach denen Stunden verfallen können.
  • Pauschal abgegolten: Die Mehrarbeit ist im Gehalt enthalten. Frag nach, wie viele Stunden damit abgedeckt sind.

Steuer: Welche Zuschläge steuerfrei sind

Nach § 3b Abs. 1 EStG sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bis zu festen Prozentsätzen steuerfrei. Für die Berechnung wird der Grundlohn auf höchstens 50 Euro je Stunde begrenzt (§ 3b Abs. 2 EStG). Die Übersicht zeigt die gesetzlichen Höchstsätze.

Art der StundenZuschlag (Höchstsatz)Steuerfrei nach § 3b EStG?
Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr)25 ProzentJa, bis 25 Prozent
Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr, wenn sie vor 0 Uhr begonnen hat40 ProzentJa, bis 40 Prozent
Sonntagsarbeit (0 bis 24 Uhr)50 ProzentJa, bis 50 Prozent
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen und am 31.12. ab 14 Uhr125 ProzentJa, bis 125 Prozent
24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12., 1.5.150 ProzentJa, bis 150 Prozent
Normale Überstunden ohne Zuschlagsgrundkein Zuschlag nach § 3bNein, steuerpflichtig

Wichtig: Die Vorschrift nennt Überstunden nicht. Ein Zuschlag für Mehrarbeit an einem gewöhnlichen Werktag, ohne Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsbezug, fällt nicht unter § 3b. Er ist also steuerpflichtig, auch wenn der Vertrag ihn als Zuschlag bezeichnet.

Rechenbeispiel: Eine Woche mit verschiedenen Stunden

Annahme: Dein Stundenlohn beträgt 20 Euro brutto. Am Montag arbeitest du zwei Stunden Überstunden ohne Zuschlag. Am Abend leistest du zwei Stunden Nachtarbeit zwischen 22 und 24 Uhr mit 25 Prozent Zuschlag. Am Sonntag arbeitest du drei Stunden mit 50 Prozent Zuschlag.

PostenBerechnungBetrag bruttoSteuerlich
Montag, Überstunden ohne Zuschlag2 x 20 Euro40,00 EuroSteuerpflichtig
Nachtarbeit, Zuschlag2 x 20 Euro x 25 Prozent10,00 EuroZuschlag steuerfrei
Sonntag, Grundlohn3 x 20 Euro60,00 EuroSteuerpflichtig
Sonntag, Zuschlag3 x 20 Euro x 50 Prozent30,00 EuroZuschlag steuerfrei
Steuerfreie Zuschläge insgesamt10,00 Euro + 30,00 Euro40,00 EuroBefreit nach § 3b

Die Lohnsteuer auf den steuerpflichtigen Rest hängt von Steuerklasse und Gesamtlohn ab und wird hier nicht berechnet. Dafür ist der Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums gedacht.

So dokumentierst du deine Stunden

Wer Mehrarbeit leistet, sollte sie festhalten. Das hilft bei der Abrechnung, beim Freizeitausgleich und wenn es später Streit gibt. Eine einfache Liste reicht aus.

  1. Notiere Datum, Beginn, Ende und Pausen jeder Mehrarbeit.
  2. Vermerke, ob die Zeit auf Anordnung oder auf eigene Initiative entstanden ist.
  3. Lass dir einen Freizeitausgleich schriftlich bestätigen, mit Datum und Stundenzahl.
  4. Vergleiche die Monatsabrechnung mit deinen Notizen und melde Abweichungen sofort.

Typische Situationen im ersten Job

Im Berufseinstieg entsteht Mehrarbeit oft aus drei Gründen. Erstens gibt es Projektphasen mit Fristen, in denen ein Team kurzfristig mehr leisten muss. Zweitens fallen Stichtage an, etwa für Abschlüsse, Abrechnungen oder Kundentermine, die sich nicht verschieben lassen. Drittens wird im ersten Jahr häufig eingearbeitet, und dabei dauert vieles länger als geplant.

Gerade in dieser Phase lohnt es sich, Mehrarbeit früh anzusprechen. Wer merkt, dass regelmäßig Stunden anfallen, sollte mit der Führungskraft klären, ob sich Aufgaben umverteilen lassen oder ob ein Ausgleich vereinbart wird. Ein ruhiges Gespräch mit konkreten Zahlen aus deiner Liste wirkt dabei meist besser als ein Ärger-Gespräch im Nachhinein. Hilfreich ist dabei ein Satz wie: „Ich habe in den letzten vier Wochen regelmäßig zwei Stunden mehr gearbeitet, wie können wir das ausgleichen?“

Häufige Fragen

Muss ich Überstunden machen?

Das hängt vom Vertrag ab. Ist Mehrarbeit vereinbart, steht in der Niederschrift, ob und unter welchen Voraussetzungen sie angeordnet werden kann. Fehlt eine Regelung, frag die Personalabteilung, bevor du dich festlegst.

Sind Überstunden steuerfrei?

Nicht grundsätzlich. Die Vergütung für Überstunden ist steuerpflichtig wie jedes andere Gehalt. Steuerfrei sind allein die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit im Rahmen von § 3b EStG. Dein Gehaltszettel sollte Zuschläge getrennt ausweisen, damit du sie prüfen kannst.

Wie hoch ist der Überstundenzuschlag?

Einen allgemeinen gesetzlichen Satz gibt es nicht. Die Höhe steht im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Ohne Vereinbarung lässt sich ein Zuschlag für normale Mehrarbeit nicht einfach verlangen.

Gilt der Mindestlohn auch bei vielen Überstunden?

Ja. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto je Stunde. Bei Pauschalgehältern wird geprüft, ob die Gesamtvergütung, geteilt durch die tatsächlich geleisteten Stunden, mindestens den Mindestlohn ergibt. Viele Stunden bei gleichbleibendem Gehalt können diese Grenze unterschreiten. Die Rechnung lohnt sich vor allem bei festen Monatsgehältern in Vollzeit, bei denen regelmäßig deutlich mehr Stunden anfallen als vereinbart.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deinen Vertrag und die Niederschrift auf Regeln zu Überstunden.
  2. Frag nach, wie Mehrarbeit ausgeglichen wird, und halte die Antwort schriftlich fest.
  3. Führe eine eigene Liste mit Datum, Beginn, Ende und Pausen.
  4. Kontrolliere die Abrechnung jeden Monat auf Zuschläge und Stunden.
  5. Melde Abweichungen zeitnah und schriftlich.

Passend dazu

Quellen: Nachweisgesetz, § 2 (Abruf: Oktober 2026), § 3b EStG, Steuerfreiheit von Zuschlägen (Abruf: Oktober 2026), Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (Stand: 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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