Gehalt verhandeln als Frau im Berufseinstieg heißt vor allem, vorbereitet ins Gespräch zu gehen. Die Statistik zeigt, dass Frauen im Schnitt weniger verdienen als Männer. Mit belegbarem Marktwert und klaren Argumenten verbesserst du deine Ausgangslage deutlich.
Kurz beantwortet: Frauen verdienten 2025 pro Stunde im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer (unbereinigter Gender Pay Gap des Statistischen Bundesamts, Stand Dezember 2025). Beim Gehalt helfen drei Dinge: Ein belegter Marktwert, ein Gehaltswunsch als Spanne und das Wissen um deine Auskunftsrechte nach dem Entgelttransparenzgesetz. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der unbereinigte Gender Pay Gap lag 2025 bei 16 Prozent (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025).
- Unbereinigt heißt: Die Zahl berücksichtigt Beruf, Branche und Arbeitszeit nicht. Ein Teil des Unterschieds erklärt sich dadurch, ein Teil bleibt unerklärt.
- Du verhandelst am besten mit einer Spanne, die du mit Quellen begründen kannst.
- Das Entgelttransparenzgesetz gibt Beschäftigten einen Auskunftsanspruch über das Vergleichsentgelt. Ob er in deinem Betrieb gilt, hängt von der Betriebsgröße ab.
- Eine Zusage hältst du schriftlich fest, bevor du unterschreibst.
Wie groß ist der Gehaltsunterschied zwischen Frauen und Männern?
Das Statistische Bundesamt berechnet den Gender Pay Gap aus dem Bruttostundenverdienst. Für 2025 nennt es 16 Prozent, unverändert zum Vorjahr. Die Zahl ist unbereinigt, sie vergleicht also Durchschnitte ohne Korrektur um Beruf, Branche, Alter oder Arbeitszeit. Eine bereinigte Zahl, die diese Faktoren herausrechnet, weist das Amt separat aus.
| Kennzahl | Wert | Quelle und Stand |
|---|---|---|
| Gender Pay Gap, unbereinigt | 16 Prozent | Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung 16.12.2025 |
| Bezugszeitraum | Kalenderjahr 2025, Erhebungsmonat April | Statistisches Bundesamt |
| Gesetzlicher Mindestlohn 2026 | 13,90 Euro brutto je Stunde | BMAS, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung |
Die Statistik erklärt nicht jeden Unterschied im Einzelfall. Genau deshalb hilft dir eine gut vorbereitete Verhandlung: Du stützt dich auf Zahlen, die für deine Stelle gelten, und nicht auf Vermutungen.
Wie bereitest du dich auf das Gehaltsgespräch vor?
Die Vorbereitung entscheidet mehr als das Gespräch selbst. Diese drei Quellen geben dir einen belastbaren Rahmen:
- Stellenanzeigen vergleichbarer Positionen mit Gehaltsangabe, mindestens fünf bis zehn Stück, notiert mit Datum.
- Tarifverträge deiner Branche, falls dein Arbeitgeber tarifgebunden ist. Dort ist die Eingruppierung festgelegt.
- Deine eigenen Leistungen aus Studium, Praktika oder Nebenjobs, belegt durch Projekte, Noten, Zertifikate oder übernommene Verantwortung.
Leg dir daraus eine Spanne zurecht, vom unteren bis zum oberen Ende dessen, was sich begründen lässt. Nenne im Gespräch eine Zahl in der oberen Hälfte der Spanne, nicht die Untergrenze.
Wie formulierst du deinen Gehaltswunsch?
Sag zuerst, was du dir vorstellst, und begründe es danach. Ein Beispiel: „Auf Basis der Stellenanzeigen und meiner Projektarbeit im Studium habe ich mir ein Gehalt von 3.600 Euro brutto vorgestellt.“ Die Begründung kommt direkt danach, damit das Gespräch bei der Sache bleibt und nicht bei deiner Person.
Welche Rechte hast du beim Entgelt?
Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) soll gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch zum durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt einer Vergleichstätigkeit und zu bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen. Die Einzelheiten regeln die §§ 11 bis 16 EntgTranspG. Ob der Anspruch in deinem Betrieb greift, hängt von der Betriebsgröße ab. Frag im Zweifel bei der Personalabteilung nach oder bei deiner Gewerkschaft.
Was bringt eine Verhandlung in Zahlen?
Annahme: Das Angebot liegt bei 3.500 Euro brutto im Monat. Die Tabelle zeigt, was zwei Verhandlungsergebnisse pro Jahr bedeuten.
| Angebot brutto monatlich | Verhandelt brutto monatlich | Differenz pro Jahr (12 Monate) |
|---|---|---|
| 3.500 Euro | 3.650 Euro | 1.800 Euro brutto |
| 3.500 Euro | 3.800 Euro | 3.600 Euro brutto |
Sozialabgaben und Lohnsteuer mindern die Differenz. Wie viel davon netto bleibt, rechnest du mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums nach. Wer die Lohnabrechnung kennt, versteht die Abzüge leichter. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen zum Bruttoentgelt, wenn dein Vertrag sie vorsieht, und sollten deshalb in die Rechnung einbezogen werden.
Welche Argumente tragen im Gespräch?
- Konkrete Ergebnisse aus Praktikum, Werkstudium oder Abschlussarbeit, möglichst mit Zahlen
- Zusatzqualifikationen wie Zertifikate, Sprachniveaus oder Software-Kenntnisse, die im Stellenprofil gefragt sind
- Der Marktwert der Stelle, belegt durch deine Quellen
- Verantwortung, die du schon jetzt übernehmen kannst, etwa bei Projekten oder Kundenkontakt
Persönliche Umstände wie Miete oder Studienkredit sind im Gespräch selten ein gutes Argument. Der Arbeitgeber bezahlt die Leistung auf der Stelle, nicht die Lebenssituation.
Was tust du, wenn der Arbeitgeber ablehnt?
Frag nach den Gründen und nach einem konkreten Termin für eine Überprüfung, etwa nach der Probezeit oder nach zwölf Monaten. Vereinbare diesen Termin schriftlich. Bei Stellen mit Tarifbindung ist die Eingruppierung der wichtigste Hebel, weil sie nicht frei verhandelt wird.
Häufige Fragen
Darf ich im Vorstellungsgespräch nach dem Gehalt anderer fragen?
Konkrete Namen wirst du selten bekommen. Über den Auskunftsanspruch nach § 10 EntgTranspG erhältst du aber Durchschnittswerte für Vergleichstätigkeiten, sofern das Gesetz für deinen Betrieb gilt. Einzelgehälter sind davon nicht umfasst.
Muss ich mein früheres Gehalt nennen?
Viele Arbeitgeber fragen danach. Du kannst deine Gehaltsvorstellung auf Basis des Marktwerts nennen und die Frage zu früheren Gehältern sachlich beantworten oder umgehen. Wichtig ist, dass du nicht mit einer niedrigen Zahl aus der Vergangenheit anfängst.
Wann spreche ich das Gehalt an?
Am besten nach dem Feedback zur Stelle und bevor du ein Angebot annimmst. Bei einem festen Angebot ist Nachverhandeln bis zur Unterschrift möglich, danach wird es schwieriger.
Gilt der Mindestlohn auch für Berufseinsteigerinnen?
Ja. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro brutto je Stunde und steigt 2027 auf 14,60 Euro. Er ist eine Untergrenze und kein Richtwert für Einstiegsgehälter, die je nach Branche und Qualifikation deutlich darüber liegen.
So gehst du jetzt vor
- Recherchiere deinen Marktwert anhand von Stellenanzeigen und, wenn vorhanden, Tarifverträgen.
- Schreib deine drei stärksten Leistungen mit Ergebnis oder Zahl auf.
- Formuliere deinen Gehaltswunsch als Spanne und nenne im Gespräch eine konkrete Zahl.
- Halte das Ergebnis schriftlich fest, bevor du zusagst.
- Vereinbare eine Überprüfung, falls der Arbeitgeber jetzt nicht zusagt.
Welche Fehler solltest du vermeiden?
Im Gespräch passieren oft dieselben Fehler. Mit ein wenig Vorbereitung lassen sie sich vermeiden:
- Die Untergrenze als ersten Wert nennen. Wer mit der niedrigsten Zahl beginnt, bekommt meist genau diese.
- Sich für die Forderung entschuldigen. Eine Gehaltsforderung ist ein normaler Teil des Angebots.
- Ohne Bedenkzeit zusagen. Um Bedenkzeit zu bitten ist legitim und zeigt Sorgfalt.
- Ohne Notizen ins Gespräch gehen. Zahlen und Quellen schreibst du dir auf, damit du sie ruhig vortragen kannst.
Wird das Gespräch unangenehm, bleib sachlich. Du verhandelst eine Stelle und keine persönliche Beziehung, und das Gespräch darf auch dann fair verlaufen, wenn das Ergebnis nicht deinem Wunsch entspricht.
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Quellen: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 453 vom 16.12.2025, Gender Pay Gap 2025; § 10 EntgTranspG, Auskunftsanspruch (Abruf Oktober 2026); BMAS, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) (Stand 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.