More info

Elternfreibetrag BAföG

Elternfreibetrag BAföG: 1.690 Euro für Alleinstehende, 2.540 Euro für Verheiratete, 770 Euro je weiteres Kind, Stand Dezember 2025, mit Rechenbeispiel.

Definition

Der Elternfreibetrag ist der Betrag, den die Eltern monatlich von ihrem anrechenbaren Einkommen behalten dürfen, bevor es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird. Er hängt vom Familienstand der Eltern und von der Zahl weiterer unterhaltsberechtigter Kinder ab. Wird das Einkommen darüber hinaus angerechnet, mindert es die Förderung. Der Freibetrag ist also ein Schutzbetrag für die Eltern, kein Zuschuss für dich.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatusQuelle
Verheiratete, zusammenlebend2.540 Euro im Monatamtlich, gültig seit 1. August 2024bafög.de, Freibeträge
Alleinstehend1.690 Euro im Monatamtlich, gültig seit 1. August 2024bafög.de, Freibeträge
Stiefelternteil850 Euro im Monatamtlich, gültig seit 1. August 2024bafög.de, Freibeträge
Je weiteres unterhaltsberechtigtes Kind770 Euro im Monatamtlich, gültig seit 1. August 2024bafög.de, Freibeträge

Hinweis: Die Beträge sind Freibeträge in Euro pro Monat. Die Anrechnung des Einkommens oberhalb der Freibeträge folgt eigenen Prozentsätzen, die in dieser Übersicht nicht dargestellt werden. Die geplante BAföG-Reform (Drucksache 21/8405) ist noch nicht beschlossen. Der Entwurf sieht eine jährliche Anhebung der Freibeträge erst ab August 2028 vor.

Beispiel

Dein Vater ist alleinstehend und hat 2.300 Euro monatliches anrechenbares Einkommen. Der Freibetrag von 1.690 Euro bleibt unberücksichtigt, der Rest wird nach den Anrechnungsregeln berücksichtigt. Bei zwei weiteren unterhaltsberechtigten Geschwistern kommen 2 mal 770 Euro hinzu. Der Freibetrag steigt dann auf 3.230 Euro, und das Einkommen von 2.300 Euro liegt darunter. In diesem Fall wird nichts angerechnet.

Abgrenzung

Der Elternfreibetrag ist nicht dasselbe wie der BAföG-Bedarfssatz. Der Bedarfssatz beschreibt, was du zum Leben brauchst, der Freibetrag beschreibt, was deine Eltern behalten dürfen. Auch der Vermögensfreibetrag ist ein eigenes Thema. Er betrifft dein eigenes Vermögen und liegt laut Faktenbasis für Auszubildende bis 29 Jahre bei 15.000 Euro, gültig seit 1. August 2024.

Verwandte Begriffe

BAföG-Bedarfssatz, Elternunabhängiges BAföG, Vermögensfreibetrag, Einkommensanrechnung, Stiefelternteil.

Weiterführende Beiträge

Quellen

bafög.de, Freibeträge, Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8405. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

Für eine erste Einordnung deiner Lage nutzt du den Online-Check.

This guide is also available in English: Read the English version.

Teilen

Weitere Artikel

Krankenversicherung im Studium mit Kind

Krankenversicherung als Werkstudent

Krankenversicherung für Referendare