Definition
Der Elternfreibetrag ist der Betrag, den die Eltern monatlich von ihrem anrechenbaren Einkommen behalten dürfen, bevor es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird. Er hängt vom Familienstand der Eltern und von der Zahl weiterer unterhaltsberechtigter Kinder ab. Wird das Einkommen darüber hinaus angerechnet, mindert es die Förderung. Der Freibetrag ist also ein Schutzbetrag für die Eltern, kein Zuschuss für dich.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verheiratete, zusammenlebend | 2.540 Euro im Monat | amtlich, gültig seit 1. August 2024 | bafög.de, Freibeträge |
| Alleinstehend | 1.690 Euro im Monat | amtlich, gültig seit 1. August 2024 | bafög.de, Freibeträge |
| Stiefelternteil | 850 Euro im Monat | amtlich, gültig seit 1. August 2024 | bafög.de, Freibeträge |
| Je weiteres unterhaltsberechtigtes Kind | 770 Euro im Monat | amtlich, gültig seit 1. August 2024 | bafög.de, Freibeträge |
Hinweis: Die Beträge sind Freibeträge in Euro pro Monat. Die Anrechnung des Einkommens oberhalb der Freibeträge folgt eigenen Prozentsätzen, die in dieser Übersicht nicht dargestellt werden. Die geplante BAföG-Reform (Drucksache 21/8405) ist noch nicht beschlossen. Der Entwurf sieht eine jährliche Anhebung der Freibeträge erst ab August 2028 vor.
Beispiel
Dein Vater ist alleinstehend und hat 2.300 Euro monatliches anrechenbares Einkommen. Der Freibetrag von 1.690 Euro bleibt unberücksichtigt, der Rest wird nach den Anrechnungsregeln berücksichtigt. Bei zwei weiteren unterhaltsberechtigten Geschwistern kommen 2 mal 770 Euro hinzu. Der Freibetrag steigt dann auf 3.230 Euro, und das Einkommen von 2.300 Euro liegt darunter. In diesem Fall wird nichts angerechnet.
Abgrenzung
Der Elternfreibetrag ist nicht dasselbe wie der BAföG-Bedarfssatz. Der Bedarfssatz beschreibt, was du zum Leben brauchst, der Freibetrag beschreibt, was deine Eltern behalten dürfen. Auch der Vermögensfreibetrag ist ein eigenes Thema. Er betrifft dein eigenes Vermögen und liegt laut Faktenbasis für Auszubildende bis 29 Jahre bei 15.000 Euro, gültig seit 1. August 2024.
Verwandte Begriffe
BAföG-Bedarfssatz, Elternunabhängiges BAföG, Vermögensfreibetrag, Einkommensanrechnung, Stiefelternteil.
Weiterführende Beiträge
- Elternunabhängiges BAföG: Voraussetzungen und Antrag
- BAföG 2026: Anspruch, Höhe und Rückzahlung erklärt
- Glossar: BAföG-Bedarfssatz
Quellen
bafög.de, Freibeträge, Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8405. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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