Definition
Der BAföG-Bedarfssatz ist der monatliche Betrag, den die Ausbildungsförderung als Lebensunterhalt für Studierende vorsieht. Er setzt sich aus dem Grundbedarf und einer Wohnpauschale zusammen, die bei auswärtiger Unterbringung höher ist. Vom Bedarf wird das anrechenbare Einkommen abgezogen, der Rest ist die Förderung.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert 2026 | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Grundbedarf Studierende | 475 Euro im Monat | amtlich | DSW, BAföG-Bedarfssätze bis 2026 |
| Wohnpauschale auswärts | 380 Euro im Monat | amtlich | DSW |
| Wohnpauschale bei Eltern | 59 Euro im Monat | amtlich | DSW |
| Höchstsatz auswärts, 25 bis 29 Jahre | 992 Euro im Monat (inklusive Zuschläge) | amtlich | DSW-FAQ Januar 2026 |
| Grundbedarf ab Wintersemester 2027/28 | 503 Euro im Monat | Regierungsentwurf, nicht beschlossen | Drucksache 21/8405 |
Beispiel
Du bist 22 und wohnst auswärts. Dein Bedarf liegt bei 475 plus 380, also 855 Euro. Bist du zwischen 25 und 29 und hast eigene Kranken- und Pflegeversicherung, kommen die Zuschläge von 102 und 35 Euro dazu, die Summe beträgt 992 Euro. Diesen Betrag nutzt auch die KVdS-Rechnung: Die Bemessungsgrundlage von 855 Euro ist mit dem Grundbedarf und der Wohnpauschale identisch.
Verwandte Begriffe
BAföG-Zuschlag Kranken- und Pflegeversicherung, Elternfreibetrag, Darlehensanteil, Leistungsnachweis.
Weiterführende Beiträge
Quellen
Studierendenwerke, BAföG-Bedarfssätze bis 2026, Studierendenwerke, FAQ BAföG 01/2026, Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8405. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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