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Befreiung von der Versicherungspflicht als Student: So stellst du den Antrag

Wie du dich als Student von der Versicherungspflicht befreien lässt: Frist, Ablauf, Nachweise und warum die Entscheidung unwiderruflich ist.
Symbolbild: Befreiung von der Versicherungspflicht als Student

Inhalt

Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Student beantragst du bei deiner Krankenkasse, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht. Sie wird nur wirksam, wenn du nachweist, dass du anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert bist. In der Praxis ist das ein privater Krankenversicherungsvertrag. Die Befreiung gilt in der Regel für das ganze Studium und lässt sich nicht widerrufen.

Kurz beantwortet: Wie beantragst du die Befreiung von der Versicherungspflicht?

Die Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht beantragst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflicht bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Sie wirkt nur mit Nachweis einer anderen Absicherung im Krankheitsfall, meist einer privaten Krankenversicherung. Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt in der Regel für das ganze Studium. Stand: Oktober 2026. Information, keine individuelle Beratung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Befreiungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse eingehen (§ 8 Abs. 2 SGB V).
  • Die Befreiung wirkt nur, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen wird.
  • Rückwirkend ab Beginn der Pflicht gilt sie nur, wenn du bis dahin keine Leistungen der Kasse in Anspruch genommen hast. Sonst beginnt sie im Monat nach dem Antrag.
  • Die Befreiung ist unwiderruflich. Während sie gilt, bist du nicht beitragsfrei familienversichert.
  • Gesundheitsfragen im PKV-Antrag musst du wahrheitsgemäß beantworten. Kläre deshalb zuerst, ob ein Versicherer dich aufnimmt.

Wer kann sich als Student von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Befreien lassen kannst du dich, wenn die Versicherungspflicht erst durch deine Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule entsteht. Dasselbe gilt für eine vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V).

Keinen Antrag brauchst du, wenn du ohnehin nicht studentisch pflichtversichert bist. Das trifft auf Arbeitnehmer zu, die bereits pflichtversichert sind, und auf Studierende, die über die Eltern beitragsfrei familienversichert sind. Wer familienversichert ist, sollte sich gut überlegen, ob er diese Absicherung für eine Befreiung aufgeben will. Mehr dazu steht weiter unten bei den Alternativen.

Welche Frist gilt für den Befreiungsantrag bei der Krankenkasse?

Du hast drei Monate Zeit, gerechnet ab dem Beginn der Versicherungspflicht. Sie beginnt mit dem Semester. Schreibst du dich erst nach Semesterbeginn ein, beginnt sie am Tag der Einschreibung.

Warte trotzdem nicht bis zum letzten Tag. Der Antrag verlangt den Nachweis einer privaten Absicherung, und dafür braucht es einen abgeschlossenen Vertrag. Außerdem entscheidet die Frist darüber, ab wann die Befreiung gilt:

FallBefreiung gilt ab
Du hast bis zum Antrag keine Leistungen der Kasse genutztBeginn der Versicherungspflicht (rückwirkend)
Du hast schon Leistungen der Kasse genutztKalendermonat nach der Antragstellung

Beispiel: Jonas schreibt sich zum Wintersemester ein und stellt den Antrag im ersten Monat. Hat er bis dahin nichts über die Kasse abgerechnet, ist er rückwirkend von Semesterbeginn an befreit. Hat er zwischendurch Leistungen der Kasse in Anspruch genommen, beginnt die Befreiung erst im Folgemonat nach dem Antrag.

Wie läuft der Befreiungsantrag Schritt für Schritt ab?

Der Ablauf beginnt vor dem eigentlichen Antrag, weil die private Absicherung zuerst stehen muss.

  1. Gesundheitszustand und Tarif klären. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt, ob Versicherer dich aufnehmen, ohne dass du dich festlegst. Wie du den passenden PKV-Tarif finden kannst, steht in einem eigenen Beitrag.
  2. PKV-Vertrag beantragen. Ablauf und Unterlagen beschreibt der Beitrag zum PKV-Wechsel als Student.
  3. Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen, innerhalb der Drei-Monats-Frist, mit dem Nachweis über den privaten Schutz. Welchen Weg und welches Formular die Kasse vorsieht, erfährst du bei ihr.
  4. Entscheidung der Kasse abwarten. Die Befreiung wird erst wirksam, wenn der Nachweis über die anderweitige Absicherung vorliegt.
  5. Nachweis für die Hochschule besorgen und bei der Einschreibung oder Rückmeldung vorlegen.

Welche Nachweise brauchst du für die Hochschule?

Die Hochschule verlangt vor der Einschreibung eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse. Das gilt auch für privat Versicherte. Bei Erstversicherung ist die Kasse frei wählbar. Mit der Bestätigung der Befreiung, im Alltag oft Befreiungsbescheinigung genannt, weist du nach, dass du befreit bist und anderweitig versichert bleibst.

Die Kasse meldet deinen Status an die Hochschule. Das kann bis zu 24 Stunden dauern. Ohne Nachweis verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Rückmeldung. Ab wann du die Bestätigung abrufen kannst und bis wann sie vorliegen muss, erfährst du bei deiner Hochschule.

Ist die Befreiung unwiderruflich? Kommst du zurück in die GKV?

Ja. Im Gesetz heißt es wörtlich: „Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.“ Sie gilt normalerweise für das gesamte Studium, solange du es nicht für mindestens einen Monat unterbrichst (siehe Verbraucherzentrale). Ein Urlaubssemester unterbricht das Studium in diesem Sinne nicht.

Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel erst nach dem Studium möglich. Typische Wege sind eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 6.450 € im Monat, also 77.400 € im Jahr, siehe Deutsche Rentenversicherung) oder ein Zweitstudium nach einer Unterbrechung von mehr als einem Monat. Ein Minijob reicht nicht aus.

Mit zunehmendem Alter wird die Rückkehr schwerer. Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig würde, bleibt unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei, was die Rückkehr in die GKV in der Regel ausschließt (§ 6 Abs. 3a SGB V). Betrachte die Entscheidung deshalb über die Studienzeit hinaus.

Was ändert sich durch die Befreiung von der KVdS?

Die studentische Pflichtversicherung (KVdS) hat feste Bausteine. Der Beitrag wird aus 855 € berechnet, dem BAföG-Bedarf aus Grundbedarf und Wohnpauschale. Daraus ergeben sich 2026 diese Monatsbeiträge:

BausteinUnter 23 Jahre oder mit KindKinderlos ab 23
Krankenversicherung (10,22 %)87,38 €87,38 €
Pflegeversicherung30,78 €35,91 €
Zusatzbeitrag (Beispiel: Durchschnitt 2,9 %)24,80 €24,80 €
Summerund 143 €rund 148 €

Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest, die Summe schwankt deshalb. Mit der Befreiung zahlst du diese Beiträge nicht mehr. Dafür fällt der Beitrag für deinen privaten Vertrag an. Seine Höhe hängt von Eintrittsalter, Tarif und Selbstbehalt ab. Einen Überblick über die Tarifkriterien findest du bei den PKV-Tarifen im Vergleich.

Wer BAföG bekommt und selbst versichert ist, erhält Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung (derzeit 102 € und 35 € für Studierende bis 30). Wie hoch dein Anspruch ausfällt, prüft das BAföG-Amt.

Lohnt sich die Befreiung? Vor- und Nachteile im Vergleich

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Es kommt auf deine Gesundheit, dein Alter, deine Pläne nach dem Studium und darauf an, wie du die Risiken gewichtest.

AspektStudentische PflichtversicherungBefreiung und PKV
BeitragFester Rahmen, bundesweit gleicher Basisbeitrag plus Zusatzbeitrag der KasseRichtet sich nach Eintrittsalter, Tarif und Selbstbehalt. Beiträge können später angepasst werden
TarifwahlLeistungen nach dem gesetzlichen KatalogLeistungen und Versicherer wählbar, abhängig vom Tarif
FamilienversicherungMöglich, solange die Voraussetzungen erfüllt sind und du nicht studentisch pflichtversichert bistWährend der Befreiung ausgeschlossen
GesundheitsprüfungPflichtversicherung kraft Gesetz, mit EinschreibungGesundheitsfragen im Antrag, ein Versicherer kann ablehnen
Dauer und RückkehrEndet in der Regel mit dem Semester der Exmatrikulation, spätestens mit dem Semester, in dem du 30 wirstBefreiung unwiderruflich, Rückkehr in die GKV erschwert

Zu den Vorteilen zählt, dass du Versicherer, Tarif und Selbstbehalt auswählen kannst. Studententarife richten sich an junge Erstversicherte bis 30, der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter. Im Beitrag steckt außerdem ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent, der in die Alterungsrückstellung fließt und Beiträge im Alter dämpfen soll. Er wird spätestens ab dem Kalenderjahr nach dem 21. Geburtstag erhoben (§ 149 VAG).

Zu den Nachteilen gehören die Unwiderruflichkeit, der Wegfall der Familienversicherung und das Risiko steigender Beiträge. Versicherer prüfen Beiträge mindestens jährlich und können sie bei Abweichungen anpassen, mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.

Welche Alternative gibt es zur Befreiung?

Die erste Alternative ist die beitragsfreie Familienversicherung. Sie gilt für Kinder bis 25, wenn sie studieren, und setzt voraus, dass dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 603 €. BAföG und Kindergeld zählen nicht zum Einkommen.

Die zweite Alternative ist die studentische Pflichtversicherung selbst. Sie endet mit dem Semester, in dem du das 30. Lebensjahr vollendest, und besteht bis dahin, solange du eingeschrieben bist. Auch mit einem Werkstudentenjob von höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit bleibst du in der KVdS.

Welche Rolle spielen Gesundheitsfragen und Risikovoranfrage?

Der Antrag auf einen privaten Vertrag enthält Gesundheitsfragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst. Nach § 19 VVG musst du bekannte, für den Versicherer wesentliche Umstände mitteilen, nach denen er in Textform gefragt hat. Verletzt du diese Pflicht, kann der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen.

Laufende Behandlungen oder angeratene Operationen können dazu führen, dass ein Versicherer den Antrag ablehnt. Eine anonyme Risikovoranfrage vor dem eigentlichen Antrag zeigt dir, wie Versicherer deinen Fall einschätzen, bevor du dich entscheidest.

Gilt die Befreiung auch für die Rentenversicherung?

Der Befreiungsantrag nach § 8 SGB V bezieht sich auf die studentische Krankenversicherungspflicht. Für die Rentenversicherung hat er keine Bedeutung. Arbeitest du als Werkstudent, bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen, der Beitrag beträgt 18,6 Prozent und wird je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. Zur Rentenversicherung im Minijob kannst du dich auf Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen. Das ist ein eigenes Verfahren.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Befreiungsantrag?

Drei Monate nach Beginn der Versicherungspflicht. Die Frist steht in § 8 Abs. 2 SGB V. Wer sie versäumt, sollte umgehend mit der Krankenkasse sprechen, denn nur sie kann beurteilen, ob in deinem Fall noch etwas möglich ist.

Kann ich die Befreiung später widerrufen?

Nein. Das Gesetz schließt den Widerruf aus. Die Befreiung gilt für das gesamte Studium, solange es nicht für mindestens einen Monat unterbrochen wird. Zurück in die GKV kommst du in der Regel erst nach dem Studium, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

Muss ich die Befreiung jedes Semester neu beantragen?

Nein, ein einmal gestellter Antrag reicht, solange du ununterbrochen studierst. Für die Rückmeldung zeigst du der Hochschule weiter, dass du befreit und anderweitig versichert bist. Ein Urlaubssemester unterbricht das Studium nicht.

Bin ich während der Befreiung familienversichert?

Nein. Die Familienversicherung setzt voraus, dass du nicht von der Versicherungspflicht befreit bist. Für die Dauer der Befreiung scheidet sie aus. Bist du aktuell familienversichert und im Einkommensrahmen, brauchst du keinen Befreiungsantrag.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere das Datum, an dem deine Versicherungspflicht beginnt, und rechne drei Monate nach vorn.
  2. Prüfe, ob du familienversichert sein könntest. Dann wäge genau ab, ob du diese Absicherung für eine Befreiung aufgeben willst.
  3. Stelle eine anonyme Risikovoranfrage und vergleiche Tarife, bevor du einen Vertrag beantragst.
  4. Reiche den Befreiungsantrag mit dem Nachweis der privaten Absicherung rechtzeitig bei deiner Krankenkasse ein.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einer Pressemitteilung bei der Frankfurter Rundschau. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

Passend dazu

  • Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

    This guide is also available in English: Read the English version.

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