More info

Arbeitsrechte im Berufseinstieg: Welche Rechte du kennen solltest

Welche gesetzlichen Rechte im Berufseinstieg gelten, etwa Urlaub, Zeugnis und Entgeltfortzahlung, und wo du im Vertrag genauer hinsehen solltest.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Mit dem ersten Arbeitsvertrag beginnt ein Verhältnis, in dem viele Fragen offen bleiben. Welche Rechte gelten schon am ersten Tag, was steht im Gesetz und was regelt erst der Vertrag? Dieser Ratgeber sortiert die wichtigsten gesetzlichen Rechte im Berufseinstieg. Er ersetzt keine Prüfung deines Vertrags und erklärt nur, wo du genauer hinsehen solltest.

Kurz beantwortet: Im Berufseinstieg hast du gesetzliche Rechte auf Urlaub, der nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage im Jahr beträgt. Der volle Anspruch entsteht nach sechs Monaten. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis nach § 109 der Gewerbeordnung. Weitere Rechte ergeben sich aus Gesetz, Tarifvertrag und Vertrag. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
  • Ein qualifiziertes Zeugnis kannst du bei Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen.
  • Ein Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten Botschaften enthalten.
  • Tarifvertrag und Arbeitsvertrag können mehr Rechte vorsehen, aber nicht weniger als das Gesetz.

Welche Rechte hast du ab Vertragsbeginn?

Ein Arbeitsverhältnis begründet Rechte, die nicht erst mit Zeit entstehen, und Rechte, die eine Wartezeit voraussetzen. Zu den sofort wirksamen Fragen gehört, ob du Anspruch auf Arbeitsbedingungen hast, die dem Vertrag entsprechen, und ob dein Lohn den gesetzlichen Vorgaben genügt. Die Höhe des Mindestlohns ändert sich regelmäßig. Aktuelle Angaben findest du bei der zuständigen Stelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, nicht in einem älteren Ratgeber.

Urlaub: Anspruch und Wartezeit

Nach § 3 des Bundesurlaubsgesetzes beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Den vollen Anspruch erwirbst du nach § 4 erst, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat. Für die Zeit davor und bei Eintritt im Lauf eines Jahres gilt die Teilurlaubsregel aus § 5. Die Details zur Berechnung behandelt der Ratgeber Urlaubsanspruch im ersten Job: Wie viele Tage dir zustehen. Quelle: Bundesurlaubsgesetz, §§ 3 bis 5 (gesetze-im-internet.de).

Zeugnis: Anspruch, Form und Inhalt

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hast du nach § 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Du kannst entweder ein einfaches Zeugnis verlangen, das Art und Dauer der Tätigkeit nennt, oder ein qualifiziertes, das sich zusätzlich auf Leistung und Verhalten erstreckt. Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Formulierungen, die eine andere als die offensichtliche Aussage transportieren sollen, sind nicht zulässig. Ein elektronisches Zeugnis ist nur mit deiner Einwilligung möglich. Bitte frühzeitig um das Zeugnis, am besten schon in den letzten Wochen des Arbeitsverhältnisses, damit Formulierungen in Ruhe besprochen werden können. Quelle: § 109 Gewerbeordnung (Zeugnis), Fassung laut gesetze.legal, abgerufen November 2026.

ZeugnisartWas es enthältWann du es verlangen kannst
Einfaches ZeugnisArt und Dauer der TätigkeitBei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Qualifiziertes ZeugnisZusätzlich Leistung und VerhaltenBei Beendigung, wenn du es verlangst
ZwischenzeugnisStand während des ArbeitsverhältnissesWährend des laufenden Arbeitsverhältnisses, Voraussetzungen im Ratgeber prüfen

Wie du Zeugnisformulierungen liest und einordnest, erklärt der Ratgeber Arbeitszeugnis lesen: Was Zeugnisformulierungen wirklich bedeuten. Ein Zwischenzeugnis behandelt der Ratgeber Zwischenzeugnis verlangen: Wann du es bekommst.

Probezeit: Rechte bleiben, Fristen ändern sich

Die Probezeit ist eine Phase, in der beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Rechte gehen dabei nicht verloren, aber manche wirken anders. Der Urlaub wächst in dieser Zeit anteilig, und ein Zeugnis kannst du auch bei einem Ende in der Probezeit verlangen. Welche Kündigungsfristen gelten, steht im Vertrag und in den gesetzlichen Regeln. Lies diesen Abschnitt deshalb zusammen mit deinem Vertrag, nicht als Ersatz dafür.

Achte beim Vertrag besonders auf Formulierungen zu Probezeit, Kündigungsfrist, Urlaub und Überstunden. Fehlt eine Regel, gilt zunächst das Gesetz, aber eine ausdrückliche Klausel erleichtert dir später die Antwort. Bitte bei Unklarheiten um eine schriftliche Auskunft, bevor du unterschreibst, damit du nicht auf mündliche Zusagen angewiesen bist.

Arbeitszeit und Überstunden

Ob Überstunden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden, regelt der Vertrag oder der Tarifvertrag. Halte deshalb Beginn und Ende deiner Arbeitszeit fest, auch wenn der Arbeitgeber das nicht ausdrücklich verlangt. Eine eigene Aufstellung hilft dir später, Ansprüche zu belegen, wenn Erinnerungen auseinandergehen.

Krankheit und Entgeltfortzahlung

Im Krankheitsfall kann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bestehen. Ob und wann dieser Anspruch greift, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes ab. Melde eine Erkrankung deshalb frühzeitig und kläre im Zweifel mit der Personalabteilung, welche Nachweise verlangt werden. Reiche Nachweise fristgerecht ein, denn sie bilden die Grundlage für die Zahlung.

Vertrag prüfen: Klauseln mit Folgen

Ein Arbeitsvertrag enthält Regeln, die dich über die Probezeit hinaus begleiten. Dazu gehören Nebentätigkeiten, Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen. Bevor du unterschreibst, prüfe besonders, welche Pflichten neben der Arbeitszeit gelten. Eine Übersicht zu einzelnen Klauseln findest du im Ratgeber Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag: Was du prüfen solltest.

Den Urlaub solltest du außerdem schriftlich festhalten, zum Beispiel in einer kurzen E-Mail an die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten. So bleiben Absprachen nachvollziehbar, falls sich später Erinnerungen unterscheiden.

Häufige Fragen

Muss ich meine Rechte selbst einfordern?

Gesetzliche Ansprüche bestehen unabhängig davon, ob du sie einforderst. In der Praxis lohnt es sich aber, sie schriftlich anzusprechen, etwa beim Urlaub oder beim Zeugnis. Ob Fristen gelten, steht im Vertrag oder im Tarifvertrag und sollte geprüft werden.

Was passiert, wenn der Vertrag weniger bietet als das Gesetz?

Gesetzliche Mindestrechte lassen sich nicht durch den Vertrag verkürzen. Eine Klausel, die den gesetzlichen Mindesturlaub unterschreitet, ist insoweit unwirksam. Hol dir bei Zweifeln eine Rechtsberatung, bevor du eine Entscheidung triffst.

Brauche ich bei Problemen einen Anwalt?

Nicht jede Frage braucht einen Rechtsbeistand. Bei Streit über Zeugnis, Urlaub oder Kündigung kann es sinnvoll sein, eine Arbeitsrechtsberatung oder den Betriebsrat einzuschalten. Gewerkschaften bieten für Mitglieder ebenfalls Beratung an.

Gelten diese Rechte auch in Teilzeit oder im Minijob?

Die gesetzlichen Grundrechte gelten grundsätzlich auch in Teilzeit. Umfang und Berechnung können sich jedoch unterscheiden, etwa beim Urlaub in Arbeitstagen. Prüfe deshalb deinen Vertrag und frage bei Unklarheiten nach, bevor du eine Zahl als gesichert annimmst.

Kündigung und Vertragsende

Kündigungsfristen stehen im Vertrag oder im Gesetz. Wähle für Kündigungen eine Form, mit der du Zugang und Datum belegen kannst, und bewahre alle Schreiben auf. Vor einem Vertragsende lohnt sich der Blick auf offenen Urlaub, Überstunden und die Frage, wann das Zeugnis erstellt werden soll.

Wo finde ich aktuelle Werte, etwa den Mindestlohn?

Die Höhe des Mindestlohns und andere Rechengrößen ändern sich regelmäßig. Verlass dich bei Zahlen auf die amtliche Stelle, etwa das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und prüfe das Datum jedes Ratgebers, auch dieses.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies deinen Arbeitsvertrag und markiere Urlaub, Arbeitszeit und Nebenpflichten.
  2. Prüfe, ob ein Tarifvertrag gilt, und notiere, welche Regeln er enthält.
  3. Dokumentiere Krankmeldungen und Urlaubsabsprachen schriftlich.
  4. Bitte bei Ende des Arbeitsverhältnisses frühzeitig um ein qualifiziertes Zeugnis.

Passend dazu

Quellen: Bundesurlaubsgesetz, §§ 3 bis 5 (gesetze-im-internet.de); § 109 Gewerbeordnung (Zeugnis), Fassung laut gesetze.legal, abgerufen November 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Bewerbung ohne Berufserfahrung: Diese Unterlagen zählen

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

ADHS im Studium: Nachteilsausgleich beantragen

Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Hundehaftpflicht Kosten: Was den Beitrag bestimmt und was sie zahlt