More info

Urlaubsanspruch im ersten Job: Wie viele Tage dir zustehen

Wie viele Urlaubstage das Bundesurlaubsgesetz im ersten Job vorsieht, wann der volle Anspruch entsteht und wie der Teilurlaub berechnet wird.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Im ersten Job stellt sich schnell die Frage, wie viele Urlaubstage dir eigentlich zustehen und ab wann du sie nehmen darfst. Die Antwort beginnt beim Bundesurlaubsgesetz, das einen gesetzlichen Mindesturlaub festlegt. Arbeitsverträge und Tarifverträge können mehr vorsehen, aber nicht weniger. Dieser Ratgeber erklärt die Mindestregel, die Wartezeit von sechs Monaten und die Berechnung für Eintritte während des Jahres.

Kurz beantwortet: Nach dem Bundesurlaubsgesetz hast du Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche entsprechen dem Annahme gemäß 20 Arbeitstage. Den vollen Anspruch erwirbst du nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Davor entsteht Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Monat. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr.
  • Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage, sofern du keine abweichende Regel vereinbart hast.
  • Der volle Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Bestehen des Arbeitsverhältnisses.
  • Bei einem Eintritt während des Jahres entsteht Teilurlaub von einem Zwölftel für jeden vollen Monat.
  • Vertrag und Tarifvertrag gehen als günstigere Regeln vor, wenn sie mehr Urlaub vorsehen.

Wie viele Urlaubstage stehen dir mindestens zu?

Nach § 3 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Das Gesetz rechnet in Werktagen. Wie viele Arbeitstage daraus werden, hängt davon ab, an wie vielen Tagen du in der Woche arbeitest. Die Quelle ist die Bundesurlaubsgesetz, §§ 3 bis 5 (gesetze-im-internet.de, abgerufen im November 2026).

ArbeitswocheMindesturlaub nach dem GesetzUmrechnung in Arbeitstage (Annahme)
Sechs-Tage-Woche24 Werktage24 Arbeitstage
Fünf-Tage-Woche24 Werktage20 Arbeitstage
Abweichende Verteilung24 WerktageArbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen

Die Tabelle beruht auf der Annahme, dass Werktage Montag bis Samstag umfassen. Bei einer Fünf-Tage-Woche ist der Samstag kein Arbeitstag für dich, sodass sich der Anspruch in Arbeitstagen verringert. Prüfe deinen Vertrag, denn dort steht oft eine konkrete Tageszahl.

Ab wann hast du den vollen Urlaub?

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmals, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat. Diese Wartezeit ist in § 4 des Bundesurlaubsgesetzes geregelt. Wer also am 1. März beginnt, hat den vollen Anspruch ab dem 1. September. Ob du im ersten Kalenderjahr den vollen oder nur einen anteiligen Anspruch erwirbst, hängt davon ab, wann die Wartezeit endet.

Praktisch heißt das: Der Anspruch wächst mit jedem vollen Monat, und deine Urlaubsplanung sollte diesen Verlauf berücksichtigen. Wenn du schon vor dem Sommer verreisen möchtest, prüfe rechtzeitig, welcher Anteil bereits erworben ist. Ob und wann du diesen Anteil nehmen kannst, ergibt sich aus Vertrag und betrieblicher Abstimmung. Eine frühe Absprache mit der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten vermeidet Unklarheiten, besonders in Phasen, in denen das Team knapp besetzt ist.

Was gilt, wenn du während des Jahres einsteigst?

Beginnt das Arbeitsverhältnis im Lauf eines Jahres und ist die Wartezeit in diesem Jahr nicht erfüllt, gilt die Teilurlaubsregel aus § 5 des Bundesurlaubsgesetzes. Für jeden vollen Monat des Bestehens steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Das folgende Rechenbeispiel zeigt das Vorgehen.

Rechenbeispiel (Annahme: Fünf-Tage-Woche, Eintritt am 1. Juli, Mindesturlaub von 24 Werktagen):

  1. Jahresanspruch in Werktagen festlegen: 24.
  2. Volle Monate im Jahr zählen: Vom 1. Juli bis 31. Dezember sind es sechs volle Monate.
  3. Anteil berechnen: 24 geteilt durch 12, mal 6, ergibt 12 Werktage.
  4. In Arbeitstage umrechnen: 12 Werktage entsprechen bei einer Fünf-Tage-Woche 10 Arbeitstagen.
  5. Bruchteile prüfen: Ergibt sich ein Bruchteil von mindestens einem halben Tag, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet, so sieht es § 5 Abs. 2 vor.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Anspruch und Nutzung. Auch wenn du im ersten Jahr nur anteilig Urlaub erwirbst, bleibt der Vertrag die Grundlage für alles, was über das Gesetz hinausgeht.

Dasselbe Vorgehen funktioniert für jeden anderen Eintrittsmonat. Du zählst die vollen Monate bis zum Jahresende und teilst den Jahresanspruch entsprechend auf.

Warum Werktage und Arbeitstage nicht dasselbe sind

Das Gesetz spricht von Werktagen, dein Arbeitsalltag aber von Arbeitstagen. Diese Unterscheidung führt häufig zu Missverständnissen, besonders wenn ein Arbeitgeber von Urlaubstagen spricht und du in Stunden oder Arbeitstagen rechnest. Bevor du einen Urlaubsplan erstellst, klär deshalb, ob die Tage im Vertrag als Werktage oder als Arbeitstage angegeben sind.

Ein einfacher Test hilft: Nimm die Zahl aus dem Vertrag und frage dich, ob sie zu deiner tatsächlichen Wochenarbeitszeit passt. Ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche wäre dann ein anderer Anspruch als bei einer Sechs-Tage-Woche. Solche Abweichungen gehören vor Vertragsunterschrift geklärt, nicht erst beim ersten Urlaubsantrag.

Auch im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen hilft diese Unterscheidung. Wer von „fünf Wochen“ spricht, meint oft Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche, während das Gesetz in Werktagen rechnet. Rechnerisch (Annahme) entsprechen fünf Wochen 30 Werktagen oder 25 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Achte daher auf die Einheit, bevor du Zahlen vergleichst.

Was du mit dem Arbeitgeber klären solltest

  • Die Zahl der Urlaubstage steht im Vertrag, und du weißt, ob sie in Werktagen oder Arbeitstagen gilt.
  • Das Eintrittsdatum ist im Vertrag genannt, weil es die Berechnung im ersten Jahr bestimmt.
  • Du weißt, ob ein Tarifvertrag gilt und welche Urlaubsregeln er enthält.
  • Du kennst das Vorgehen für Urlaubsanträge und die Frist, bis zu der du sie einreichen solltest.

Häufige Fragen

Entsteht Urlaub, wenn ich vor Ablauf der Wartezeit kündige?

Ja, nach dem Bundesurlaubsgesetz entsteht Teilurlaub auch dann, wenn du vor Erfüllung der Wartezeit ausscheidest. Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses steht ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Der Anspruch hängt also nicht allein davon ab, ob du die Probezeit überstehst.

Was gilt, wenn mein Arbeitsvertrag mehr Urlaub vorsieht?

Dann gilt die günstigere Regel aus dem Vertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag. Das Gesetz legt einen Mindestanspruch fest, keine Obergrenze. Prüfe deshalb Vertrag und Tarifbindung, bevor du mit dem Arbeitgeber über Urlaub sprichst.

Verfällt nicht genommener Urlaub?

Ob und wann Urlaub verfällt, hängt von Gesetz, Tarifvertrag und Arbeitsvertrag ab. Eine verlässliche Antwort braucht den konkreten Vertrag. Bei Unklarheiten kannst du den Betriebsrat oder eine Arbeitsrechtsberatung fragen.

Muss ich Urlaub in der Probezeit schon nehmen können?

Der Anspruch entsteht schrittweise und wird im ersten Jahr anteilig erworben. Ob du den bereits erworbenen Urlaub in der Probezeit nehmen kannst, sollte mit deiner Vorgesetzten oder deinem Vorgesetzten abgestimmt werden, am besten schriftlich.

Gilt der Mindesturlaub auch in Teilzeit?

Der Mindestanspruch von 24 Werktagen ist als Jahreswert im Gesetz genannt. Wie er bei einer Teilzeitstelle umgerechnet wird, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und einem eventuell anwendbaren Tarifvertrag. Frage im Zweifel die Personalabteilung oder den Betriebsrat, bevor du eine Zahl als gesichert annimmst.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und den anwendbaren Tarifvertrag auf die Urlaubsregel.
  2. Notiere dein Eintrittsdatum und berechne die vollen Monate im ersten Kalenderjahr.
  3. Rechne den Anspruch in Arbeitstage um, je nach Arbeitswoche.
  4. Stimme deinen ersten Urlaub frühzeitig mit dem Arbeitgeber ab.

Passend dazu

Quellen: Bundesurlaubsgesetz, §§ 3 bis 5 (gesetze-im-internet.de, abgerufen im November 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Bewerbung ohne Berufserfahrung: Diese Unterlagen zählen

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

ADHS im Studium: Nachteilsausgleich beantragen

Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Hundehaftpflicht Kosten: Was den Beitrag bestimmt und was sie zahlt