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Führerscheinreform: Was sich bei Theorie und Praxis ändern soll

Die Führerscheinreform 2027 soll Theorie, Fahrstunden und Prüfung neu ordnen. Was der Gesetzentwurf vorsieht, wo das Verfahren steht und was bis dahin gilt.
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Inhalt

Die Führerscheinreform 2027 soll Theorie, Fahrstunden und Prüfung neu ordnen und die Kosten des Führerscheins senken. Stand November 2026 ist der Gesetzentwurf im Bundestag in der Beratung und noch nicht beschlossen. Dieser Ratgeber zeigt, was der Entwurf vorsieht, wo das Verfahren steht und was du bis zu einer Entscheidung beachten solltest.

Kurz beantwortet: Die Bundesregierung hat am 20. Mai 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes beschlossen. Er sieht vor, die Präsenzpflicht für Theorie entfallen zu lassen und die Anzahl der Sonderfahrten zu streichen. Der Bundestag hat die erste Lesung am 24. September 2026 durchgeführt. Ein Inkrafttreten ist noch nicht beschlossen. Stand: 1. November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht entfällt.
  • Die Anzahl der Sonderfahrten soll entfallen, Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit bleiben vorgeschrieben.
  • Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf das Mindestmaß von 25 Minuten sinken.
  • Begleitetes Fahren soll über eine Experimentierklausel möglich werden, Voraussetzung ist die bestandene Theorieprüfung.
  • Der Entwurf nennt das Ziel, die Kosten des Führerscheins zu senken. Der Durchschnittspreis für Klasse B liegt laut Ministerium bei rund 3.400 Euro.

Wo steht das Gesetzgebungsverfahren?

Die Reform besteht aus einem Gesetz und einer Verordnung. Der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett beschlossen und ist im Bundestag in die Beratung gegangen. Die folgende Übersicht fasst die Stationen zusammen, soweit sie in den Quellen belegt sind.

StationDatumAngabe
Kabinettsbeschluss20. Mai 2026Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes
Erste Lesung im Bundestag24. September 2026Drucksache 21/7404
Öffentliche Anhörung5. Oktober 2026Verkehrsausschuss
Bundesratkein Beschluss genanntGesetzentwurf als BR-Drucksache 330/26 geführt

Stand der Quellen: 1. November 2026. Zur Verordnung „Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung“ nennt die Bundesregierung die BR-Drucksache 365/26.

Ein Inkrafttreten nennt der Gesetzentwurf nicht. Das Ministerium hatte im Mai 2026 angegeben, dass die Regelungen bei einem Verfahren ohne Verzögerungen Anfang 2027 in Kraft treten sollen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom 7. Juli 2026 nennt dagegen keinen Termin, sondern die EU-Frist: Die vierte EU-Führerscheinrichtlinie ist bis zum 26. November 2028 umzusetzen und ab dem 26. November 2029 anzuwenden.

Was ändert sich bei der Theorieausbildung?

Der Entwurf sieht vor, dass die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht entfällt. Wissen soll vollständig digital erworben werden können, etwa per App. Fahrschulen sollen selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie Theorieunterricht anbieten. Vorgaben für Schulungsräume sollen ebenfalls entfallen.

Der Fragenkatalog umfasst derzeit über 1.100 Fragen. Das Ministerium nennt als Ziel, ihn um rund ein Drittel zu verkleinern. Das Bewertungssystem der Theorieprüfung soll vereinfacht werden, und Fragen zur Verkehrssicherheit bleiben ein Schwerpunkt. Für dich heißt das: Die Vorbereitung verlagert sich stärker auf selbstständiges Lernen, unabhängig davon, ob der Entwurf in dieser Form kommt.

Was ändert sich bei den Fahrstunden und Sonderfahrten?

Heute schreibt das Gesetz für den Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten vor: Fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten. Der Entwurf streicht die festen Anzahlen. Vorgeschrieben bleiben Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit, allerdings ohne Zahl.

Die Stundenzahl soll sich nach den Fähigkeiten des Fahrschülers und nach der Einschätzung der Fahrlehrer richten. Das ist ein Wechsel von festen Vorgaben zu einer individuellen Bewertung. Die Fahrlehrerverbände fordern laut Anhörung, dass Fahrschulbindung, ein verbindlicher Präsenzanteil und nachvollziehbare Lernstandskontrollen erhalten bleiben.

BereichBisherNach dem Entwurf
TheorieunterrichtPräsenzpflichtsoll entfallen, digital möglich
Sonderfahrtenzwölf mit Anzahlvorgabenkeine Anzahlvorgaben, Pflicht für Land, Autobahn, Dunkelheit
Fragenkatalogüber 1.100 Fragensoll um rund ein Drittel verkleinert werden
Praktische Prüfungnicht beziffertreine Fahrzeit auf 25 Minuten
Fortbildung Fahrlehrernicht bezifferteinheitlich vier Jahre

Was ändert sich bei der praktischen Prüfung?

Die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung soll auf das europarechtliche Mindestmaß von 25 Minuten sinken. In der Anhörung des Verkehrsausschusses wurde diese Verkürzung genannt und von einem Gutachter begrüßt.

Ein Antrag der AfD-Fraktion fordert dagegen die Rückkehr zur 45-minütigen praktischen Prüfung. Der Antrag wird zusammen mit dem Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten. Die Gegenposition zeigt, dass die Länge der Prüfung auch politisch umstritten ist.

Was ist mit begleitetem Fahren?

Eine Experimentierklausel soll ermöglichen, dass Fahrschüler auf öffentlichen Straßen unter Anleitung nahestehender Personen, etwa der Eltern, Fahrpraxis sammeln. Voraussetzung ist das Bestehen der Theorieprüfung. Die Fahrpraxis soll die Ausbildung in der Fahrschule ergänzen und sie nicht ersetzen.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, dass begleitetes Fahren ab 16 nicht im Einklang mit geltendem EU-Recht steht. Der ADAC kritisierte den Begriff Laienausbildung und sprach lieber von Übungsstunden im vertrauten Umfeld. Das BASt verwies auf Studien zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren, die positive Effekte belegen.

Was kostet der Führerschein, und soll er günstiger werden?

Das Ministerium nennt in seiner Mitteilung einen durchschnittlichen Preis von rund 3.400 Euro für Klasse B. Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen sollen in der Mobilithek veröffentlicht werden. Ein Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Kosten des Führerscheinerwerbs zu senken.

Rechenbeispiel, Annahme: Bei 3.400 Euro und einer Kostensenkung um ein Drittel, die der ADAC in der Anhörung für möglich hält, ergäben sich rund 1.130 Euro weniger. Das ist eine Schätzung und keine Zusage des Gesetzgebers. Den tatsächlichen Preis zeigt erst die Fahrschule in ihrem Angebot.

Häufige Fragen

Gilt die Führerscheinreform schon jetzt?

Nein. Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Bis zu einem Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln für Theorie, Sonderfahrten und Prüfung.

Muss ich meine Fahrschulausbildung jetzt umstellen?

Dafür gibt es keinen Anlass, solange die Regeln nicht in Kraft sind. Frage deine Fahrschule, welche Form sie bis dahin anbietet und ob sie digitale Lernangebote nutzt. So bleibt deine Ausbildung planbar.

Kann mich künftig ein Elternteil unterrichten?

Das soll über die Experimentierklausel möglich werden, aber nur unter Anleitung, nach bestandener Theorieprüfung und ergänzend zur Fahrschule. Ob die Regelung in dieser Form kommt, steht noch nicht fest.

Wann kommt der verkleinerte Fragenkatalog?

Der Entwurf nennt eine Verkleinerung um rund ein Drittel als Ziel. Einen Zeitpunkt nennt die Quelle nicht. Die Details sollen in der Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung geregelt werden.

Wo finde ich die aktuellen Preise der Fahrschulen?

Laut Ministerium sollen Preise und Erfolgsquoten aller Fahrschulen in der Mobilithek stehen. Ob und wann das umgesetzt ist, sagt die Quelle nicht. Bis dahin hilft der direkte Vergleich der Angebote vor Ort.

So gehst du jetzt vor

  1. Verfolge den Verfahrensstand im Bundestag, etwa über das Textarchiv und die Drucksachen.
  2. Prüfe, ob du in den nächsten Monaten mit der Ausbildung beginnst, denn dann zählt die bisherige Regel.
  3. Frage deine Fahrschule nach Preisen und Erfolgsquoten, solange die Mobilithek-Angaben noch nicht verfügbar sind.
  4. Vergleiche die Gesamtkosten mit dem Ratgeber zum Führerschein 2026, bevor du dich festlegst.

Passend dazu

Quellen: Bundesministerium für Verkehr: Pressemitteilung 043/2026 zur Führerscheinreform (20.05.2026), Deutscher Bundestag: Textarchiv zum Fahrlehrergesetz (Stand: 1. November 2026), Deutscher Bundestag: Drucksache 21/6974, Antwort der Bundesregierung (07.07.2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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